KJM stellt Verstöße gegen Jugendschutz fest

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Bild: Destina - Fotolia.com
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München – Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im vierten Quartal 2009 vier Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags in Fernseh-, und 17 Verstöße in Telemedienangeboten festgestellt.

Alle von der KJM festgestellten Rundfunkverstöße bewegten sich laut dem Gremium im Bereich der Entwicklungsbeeinträchtigung gemäß § 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Solche Angebote dürfen verbreitet werden, solange die Anbieter dafür sorgen, dass sie Kinder und Jugendliche normalerweise nicht sehen können.
 
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige (Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr) stellte die KJM in folgenden Fällen fest: Die zweiteilige Dokumentation „Die Rätsel der Toten“, die auf Focus TV Gesundheit im Tagesprogramm lief, zeigte eine hohe Anzahl an drastischen Bildern von verwesenden Leichenteilen oder Leichen. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass Kinder unter zwölf Jahren den wissenschaftlichen Kontext der Sendung zur Relativierung solcher belastenden Bilder heranziehen, bewertete die KJM die beiden Folgen „Dem Tod auf der Spur“ und „Biographie einer Leiche“ als Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen.
 
Eine Folge der im Tagesprogramm von RTL 2 ausgestrahlten Doku-Soap „Big Brother“ zeigte zwei Frauen in einer Duschszene, wobei der Schnitt ausschließlich auf deren Brüste abstellte. Dadurch wurden die Frauen laut KJM als bloße Objekte dargestellt, was vor allem in Bezug auf jüngere Zuschauer problematisch ist. Die identische Folge war auch auf Viva im Tagesprogramm gelaufen.
 
Auch eine Folge des Casting-Formats „Deutschland sucht den Superstar“ kritisierte das Gremium. An der ersten Casting-Folge der siebten Staffel kritisierte die KJM dabei vor allem eine Szene um einen Kandidaten, der mit einem Fleck auf der Hose gezeigt wurde. RTL erweckte in der Inszenierung den Eindruck, der Kandidat könne seine Körperfunktionen nicht kontrollieren. Das wurde ausführlich thematisiert und mittels verschiedener Inszenierungstechniken lächerlich gemacht (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
So wurden nicht nur beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten als normale Umgangsformen präsentiert, sondern vielmehr Verhaltensmodelle vorgeführt, die Häme und Herabwürdigung anderer als völlig legitim darstellen. Da aber die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) die Folge vorab anders bewertet und fürs Tagesprogramm freigegeben hatte, konnte die KJM in diesem Fall keine Maßnahmen ergreifen, denn die Grenzen des Beurteilungsspielraums waren nicht eindeutig überschritten. Die KJM führte jedoch ein Gespräch mit den Verantwortlichen der FSF über die Anwendung von Jugendschutz-Kriterien bei der Bewertung von Fernseh-Formaten. [mw]

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6 Kommentare im Forum

  1. AW: KJM stellt Verstöße gegen Jugendschutz fest Typisch Privat-TV. Können wohl kein Programm ohne irgendwelche Beleidungen und öbszöne Inhalte machen. Der Jugendschutz spielt keine Rolle, was zählt ist die Quote.
  2. AW: KJM stellt Verstöße gegen Jugendschutz fest Der arme 12 Jährige, der sich Focus Gesundheit anschauen muss. Der Hat bestimmt sonst keine Hobbys.
  3. AW: KJM stellt Verstöße gegen Jugendschutz fest Oh dann haben die in den letzten Jahren aber kein Big Brother gesehen. Das kam schon in den letzten Staffeln vor.
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