Kirchhof-Gutachten: Haushaltabgabe statt GEZ

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Stuttgart/Mainz/Berlin – Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat ein 85-seitiges Gutachten zur Rundfunkgebühr vorgelegt. Die Rundfunkgebühr soll nach seinem Vorschlag grundlegend reformiert werden und von einer Gerätegebühr zu einer Haushaltsabgabe werden.

Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht begründet in seinem von ARD, ZDF und Deutschlandradio beauftragten Gutachten die Notwendigkeit einer Fortentwicklung des bestehenden Finanzierungssystems, teilen die Sender in einer gemeinsamen Erklärung mit. Das nun vorliegende Gutachten ordnet einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag vor allem finanzverfassungsrechtlich und europarechtlich ein.
 
Künftig solle statt 17,98 Euro GEZ eine Gebühr pro Haushalt festgelegt werden. Wie hoch dann die Abgabe sein könnte, ist vorerst offen. Wer jedoch bislang nur die Radiogebühr von 5,76 Euro bezahlt, die bis 2013 als Ausnahmeregelung für den Computer gilt, müsse künftig mindestens auch den vollen Preis von 17,98 Euro entrichten, meldet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die Sender jedenfalls dringen darauf, dass die Umsetzung des Gutachtens nicht zu Mindereinnahmen führt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
Zugleich fordert Kirchhof die weitgehende Abschaffung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. So erscheine der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfassungsrechtlich in ganz klarem Licht.
 
Empfänger von Hartz IV sollen nach dem Gutachten von der Gebühr nicht mehr befreit werden, vielmehr soll diese ihrem Grundbedarf angerechnet werden und etwa ins Wohngeld einberechnet werden. Das bedeute, dass ein Teil der Gebühren künftig aus umgeleiteten Steuereinnahmen kommt. Mit dem Gutachten sind nun die verfassungsrechtlichen Zweifel an einer Änderung des bestehenden Rundfunkgebührenmodells ausgeräumt und der Weg für eine Reform frei.
 
Nun wollen die Ministerpräsidenten der Länder in einer Sitzung am 9. Juni über das weitere Vorgehen zu einer Haushaltsabgabe beraten. Laut der Mitteilung sehen ARD und ZDF Handlungsbedarf, „um der Erosion bei den Gebühreneinnahmen entgegenzuwirken“. Für eine Neuordnung brauche man ein „verfassungsfestes Modell“. Kirchhofs Gutachten weise in die richtige Richtung.
 
„Mit dem Gutachten wird ein überzeugender, verfassungsrechtlich gangbarer Weg beschrieben“, begrüßte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust Kirchhofs Modell. Laut ZDF-Intendant Markus Schächter, ist es nun Sache der Politik, aus der Expertise Schlüsse zu ziehen. [cg]

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