Gerichtsbeschluss bedroht Sky-Programm

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Bild: Destina - Fotolia.com
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München – Der Pay-TV-Sender Sky sieht sich mit einem gerichtlichen Beschluss konfrontiert, der ihm die Ausstrahlung vieler Thriller, Action- und Erotikstreifen vor 22 Uhr verbietet.

Unter den betroffenen Filmen sind Kinohits wie „Inglorious Basterds“ und „Basic Instinct“. Wie das Nachrichtenmagazin Focus meldet könnte eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Duisburg vom 4. Mai sofort Filme stoppen, die ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind, bis Sky seinen Jugendschutz verbessert.
 
Bei Verstößen droht Sky ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Antragsteller der Verfügung ist laut Focus der Unternehmer Tobias Huch, dessen Mainzer Firma Resisto IT selbst technische Systeme zur Alterskontrolle für Sex-Seiten im Internet anbietet. Er bemängelt, Minderjährige könnten die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen.
 
Noch ist der Beschluss nicht wirksam. Huch hat für die Zustellung an Sky einen Monat Zeit. Sollte er später allerdings die rechtliche Auseinandersetzung verlieren, müsste er dem Unternehmen wirtschaftliche Schäden ersetzen, die diesem durch die Einstweilige Verfügung entstanden sind.
 
Auf Focus-Anfrage sagte Huch, er wolle den Sender zwingen, den Jugendschutz zu verbessern. „Unser Jugendschutzsystem erfüllt alle rechtlichen Anforderungen“, heißt es dagegen bei Sky. [fp]

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220 Kommentare im Forum

  1. AW: Gerichtsbeschluss bedroht Sky-Programm kann mir jemand erklären wie einfach es ist einen 4 stelligen pin auszurechenen? mathe ist nicht so meins... letztendlich möchte der typ wahrscheinlich dass sky seinen müll kauft. aber, sehr reisserische überschrift. erst dachte ich, sky muss bald aufhören zu senden...
  2. AW: Gerichtsbeschluss bedroht Sky-Programm Na, da will ich mal hoffen, dass es für SKY gut geht! ...übrigens - wie verhält es sich dann mit den allgem. üblichen PIN bei Banken usw. ???
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