Fall Rapior: Kein Verstoß gegen journalistische Grundsätze

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Der NDR hat seinem früheren NDR-Fernsehredakteur Gerd Rapior korrektes journalistisches Verhalten bescheinigt. Rapior und der NDR hatten sich wegen Bestechungsvorwürfen getrennt.

Der Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein hat den ehemaligen NDR-Fernsehredakteur Gerd Rapior vom Vorwurf des Verstoßes gegen journalistische Grundsätze freigesprochen. Das Gremium hatte Rapiors Beiträge einer intensiven und umfassenden Prüfung unterzogen und war zu dem Schluss gekommen, dass eine einseitige Platzierung von Themen oder Berichten durch Rapior nicht festzustellen ist.
 
Nach NDR-Angaben sagte Rundfunkrats-Vorsitzender Peter Eichstädt: „Die von uns gesichteten Berichte haben journalistischen Grundsätzen entsprochen“. Eine Manipulation des Programms oder eine interessengeleitete Einflussnahme durch einen einzelnen Mitarbeiter schließe das Gremium aus. Der Landesrundfunkrat machte außerdem deutlich, dass seine Prüfung einzig der Programmkontrolle gedient habe, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz davon jedoch unberührt blieben.
 
Der Landesrundfunkrat hatte rund 100 Berichte des ehemaligen Redakteurs aus den vergangenen Jahren untersucht, der eingeräumt hatte, nicht genehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt zu haben – unter anderm Medientrainings für Politiker. Zudem wurden die redaktionellen Abläufe und Kontrollmechanismen im Fernsehbereich des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein analysiert.
 
Friedrich-Wilhelm Kramer, Direktor des NDR Landesfunkhauses Schleswig-Holstein, sagte, auch wenn bei den Berichten von Rapior kein Verstoß gegen journalistische Grundsätze festzustellen sei, so habe er dennoch mit Medientrainings für Politiker und mit Beraterverträgen in gravierender Weise Dienstvorschriften und Interessen des NDR verletzt.
 
Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen Rapior wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und sieht den ehemaligen NDR Redakteur wegen seiner Beschäftigung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Amtsträger. Rapior hat seine Verfehlungen bezüglich der nicht genehmigten Nebentätigkeiten eingeräumt und sich dafür entschuldigt. Einer fristlosen Entlassung durch den NDR war Rapior durch seine Kündigung zuvor gekommen. Den Vorwurf der Bestechlichkeit weist er zurück. [mw]

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