Rapidshare erringt Teilerfolg in USA

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Cham, Schweiz – Erneut ist ein Unternehmen mit dem Versuch gescheitert, dem 1-Click-Filehoster Rapidshare rechtswidrige Geschäftsmethoden nachzuweisen. Ein US-Gericht lehnte eineeinstweilige Verfügung ab.

Der Web-Speicherdienst Rapidshare hat eine Teilerfolg vor einem US-amerikanischen Gericht errungen. Die Richter lehnten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, teilte das Unternehmen mit. Mit dem am 11. April 2010 beim Bezirksgericht des Southern District of California gestellten Antrag wollte der Erotikanbieter Perfect 10 Rapidshare zwingen, die Verbreitung von Perfect-10-Bildern über den Filehosting-Dienst zu verhindern.
 
Perfect 10 warf Rapidshare vor, für 6,99 Euro im Monat jedes beliebige urheberrechtlich geschützte Werk anzubieten, was wiederum eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Anbietern wie Perfect 10 darstelle, weil diese mit einem solchen Angebot nicht konkurrieren könnten.
 
Das Gericht lehnte den Antrag vollumfänglich ab. Rapidshare könne als Filehoster keine Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Zudem habe Perfect 10 Rapidshare nicht einmal die Fundorte der urheberrechtlich geschützten Inhalte genannt. Christian Schmid, Gründer der Rapidshare AG, sagte zu der Entscheidung: „Die Sichtweise, dass Rapidshare im Gegensatz zu anderen Filehostern keine Urheberrechtsverletzungen fördert, scheint sich allmählich durchzusetzen. Dass dies nun auch in den USA anerkannt wird, ist ein Meilenstein für uns.“
 
Das kalifornische Bezirksgericht folgt mit seinem Urteil derselben Argumentation, die das Oberlandesgericht Düsseldorf kürzlich in seinem Urteil im Berufungsverfahren gegen Capelight Pictures zu Grunde gelegt hatte. Das Oberlandesgericht hatte eine einstweilige Verfügung gegen Rapidshare aufgehoben, durch die es dem Filehosting-Unternehmen untersagt worden war, einige von seinen Kunden hochgeladene Filme zu speichern. [mw]

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39 Kommentare im Forum

  1. AW: Rapidshare erringt Teilerfolg in USA Da gab es doch vor zwei Wochen auch ein Urteil hier in Deutschland: Urteil: Rapidshare nicht für Nutzerinhalte haftbar - WinFuture.de Und dazu noch der Verbot der Vorratsdatenspeicherung, Danke Deutschland!
  2. AW: Rapidshare erringt Teilerfolg in USA Und die Prepaidkarten in der Computerbild nicht vergessen!
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