BLM stimmt Werberichtlinien zu

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 20. Mai den Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung im Hörfunk und Fernsehen zugestimmt.

Die Zustimmung erfolgte laut Mitteilung BLM aber nur unter der Maßgabe, dass die Richtlinien bis zum 31. März 2011 einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden. Die Werberichtlinien werden laut BLM an die Neufassung der Werbe-bestimmungen im 13. Rundfunk-änderungsstaatsvertrag angepasst.
 
Zudem werden laut BLM die bisherigen Bestimmungen in den Werberichtlinien bezüglich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in der Werbung und im Teleshopping gestrichen. Dafür sei Paraf 6 des Jugendmedienschutzstaats-vertrag sowie Ziffer 7 der Jugendschutzrichtlinien der Landesmedienanstalten in der jeweils geltenden Fassung anwendbar. In den Werberichtlinien zum Fernsehen werden Regelungen zur Produktplatzierung aufgenommen. Von der Aufnahme von Regelungen bezüglich Produktplatzierung wurde laut BLM in den Werberichtlinien Hörfunk abgesehen, da diese im Hörfunk nach Auffassung der Verbändevertreter keine Bedeutung haben.
 
Vom Werbebegriff ausgenommen wurden laut Mitteilung unentgeltliche Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit einschließlich von Spendenaufrufen zu Wohlfahrtszwecken sowie gesetzliche Pflichthinweise. Neue Regeln für Product Placement und Werbung hatten die Landesmedienanstalten im März 2010 vorgestellt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [cg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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