Google erfüllt Ultimatum nur teilweise

17
30
Bild: © Victoria - Fotolia.com
Bild: © Victoria - Fotolia.com

Hamburg – Kurz vor Ablauf der Frist zur Beantwortung der Fragen zum WLAN-Scanning hat Google die geforderten Informationen schriftlich übermittelt. Eine Einsicht in die Festplatten wurde „aus rechtlichen Gründen“ zunächst abgelehnt.

In der vergangenen Woche hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar dem Konzern ein Ultimatum gesetzt. Demnach sollte Google bis zum 26. Mai 2010 Details zu seiner „unabsichtlichen“ Datenabspeicherung über ungesicherte WLAN-Netze preisgeben. Darüber hinaus forderte Caspar die Herausgabe der verwendeten Festplatten. Google drohte bei der Missachtung der Frist ein Bußgeld von 300 000 Euro (DIGITALFERNSEHEN berichtete)
 
Wie Caspars Behörde nun in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurden die Forderungen teilweise erfüllt. So übermittelte das Unternehmen bisher nur die geforderten organisatorischen und technischen Informationen in schriftlicher Form. Unter anderem teilte Google darin mit, dass bei der WLAN-Erhebung zunächst alle Inhaltsdaten der erfassten Funknetze aufgefangen werden. Dabei wird die frei verfügbare Software „Kismet“ eingesetzt. Daran anschließend erfolge eine Nachbearbeitung durch eine Google-eigene Software, die die Inhalte verschlüsselter WLAN verwirft und nur unverschlüsselte Inhalte speichert. Diese seit 2008 erfolgende Praxis wird von Google als fehlerhaft bezeichnet.
 
Unklar bleibt dennoch, wofür die anderen erhobenen Merkmale – SSID, Signalstärke, Verschlüsselungsmethode, Übertragungsprotokoll und Funkkanal – benötigt werden. Auch eine Einsicht in die, zur Erfassung der WLAN-Netze eingesetzte, Software bliebt Google bis zuletzt schuldig. Das Unternehmen begründet die Weigerung mit rechtlichen Hindernissen: Danach könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Kommunikationsdaten gespeichert seien, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Die Weitergabe derartiger Nachrichten an Dritte stehe ausdrücklich unter Strafe. Deshalb könnten die Daten auch dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht herausgegeben werden.
 
Johannes Caspar dazu: „Ich nehme die Sorge Googles um das Fernmeldegeheimnis und die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis. Inhaltlich teile ich die Auffassung von Google nicht. Wir haben bereits vorab darauf aufmerksam gemacht, dass die gesetzlich eingeräumte Überprüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auch die Inhalte des Post- und Fernmeldeverkehrs umfasst. Zudem habe ich vorsorglich die Bedenken Googles mit dem Hamburgischen Generalstaatsanwalt Herrn von Selle besprochen. Dieser hat bestätigt, dass er bei einer Übergabe der Daten an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits aus dem Schutzzweck der anwendbaren Normen nicht von einem strafbaren Verhalten ausgeht. Es sind daher keine Gründe ersichtlich, uns weiterhin die Daten vorzuenthalten. Soweit eine Weigerung der Herausgabe vor dem Hintergrund des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und mit Blick auf die Beschuldigtenrechte in Betracht kommt, sollte Google uns dies gegebenenfalls deutlich erklären.“[mg]

Bildquelle:

  • Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com

17 Kommentare im Forum

  1. AW: Google erfüllt Ultimatum nur teilweise das geheule und rumgehacke auf google in diesem land geht mir ganz schön auf den sack.
Alle Kommentare 17 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum