Arena: Einstweilige Verfügung gegen Premiere

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Arena Sport Rechte und Marketing GmbH hat heute durch das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Pay-TV-Sender erwirkt.

Durch den Gerichtsbescheid soll Premiere daran gehindert werden, im geschäftlichen Verkehr darauf zu verweisen, dass auch in der kommenden Fußball-Saison 2006/07 alle Begegnungen live übertragen werden – sofern kein Hinweis darauf zu finden ist, dass dies einzig über das Internet geschieht.

Nach dem Inhalt der einstweiligen Verfügung muss Premiere nun in jeder Werbung zusätzlich angeben, dass für den Empfang immer ein Highspeed-Internet-Anschluss (VDSL oder ADSL) der Deutschen Telekom notwendig ist. Der Rechteinhaber Arena will damit eine Irreführung der Kunden verhindern.

Gemeinsam erklärten Premiere und Telekom wiederholt, dass nach den Bedingungen der Ausschreibung neben der Versendung des Signals über das Internet auch Kabel- und Satellit als Übertragungsweg genutzt werden dürfen. Eine Einschätzung, der Arena sowie die Deutsche Fußball Liga (DFL) einhellig wiedersprechen.
 
Premiere einigte sich erst vor wenigen Wochen mit der Deutschen Telekom AG, in den kommenden drei Jahren die Live-Ausstrahlung der Fußball-Bundesliga für T-Online durchzuführen. Gleichzeitig werden die Münchner alle ihre anderen Programmangebote ebenfalls über IPTV senden. [ak]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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