VPRT scheitert mit Beschwerde gegen ZDF Neo

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mainz – Der Privatsender-Verband VPRT ist bei den Bundesländern mit einer Beschwerde gegen den Sender ZDF Neo gescheitert. Die Privaten sind der Meinung, ZDF Neo sei nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag vereinbar.

Die schleswig-holsteinische Staatskanzlei, die zur Zeit die Rechtsaufsicht über das ZDF hat, teilte mit, dass der im November gestartete digitale Spartensender mit dem Rundfunkstaatsvertrag und mit dem Auftrag des ZDF vereinbar ist. Die Abweichungen zum ursprünglichen Programmkonzept von ZDF Neo seien nur geringfügig, teilte die Staatskanzlei laut einem Bericht des Evangelischen Pressedienstes epd mit.
 
Der VPRT hatte kritisiert, der „eigentliche Kern öffentlich-rechtlicher Programme in Form von Information, Bildung und Kultur“ sei im Programm von ZDF Neo nicht vorhanden. Fast drei Viertel der Sendezeit bestünden aus rein unterhaltenden Formaten. Viele der vorgesehenen Beiträge würden identisch von Privatsendern angeboten. Außerdem kritisierte der VPRT, dass ZDF Neo nur die Hälfte seines Programmes vom ZDF übernehme. Dies entspreche nicht der im Staatsvertrag veranschlagten Wiederholungsquote von 80 Prozent.
 
Die Bundesländer folgten den Argumenten des VPRT nicht. Der schleswig-holsteinische Staatskanzleichef Arne Wulff (CDU) teilte dem VPRT-Präsidium mit, man sei nach Abstimmung mit den anderen Ländern zu dem Ergebnis gekommen, dass bei dem Spartensender kein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag vorliege. Dies gelte umso mehr bei Beachtung der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.
 
ZDF Neo richtet sich nach eigener Aussage vor allem an 25- bis 49-Jährige und will eine „qualitativ hochwertige Alternative zu den Zielgruppen-Angeboten der Privatsender“ bieten. Der Sender ist digital über Satellit, Kabel und DVB-T zu empfangen. [mw]

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