„Freispruch erster Klasse“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Rosenheim – Das Wiener Straflandesgericht hat die ehemaligen Kathrein-Vorstände Hans-Peter Kohlhammer, Werner Saalfrank, Günther Moissl sowie Anton Kathrein von den Betrugs-Vorwürfen der Firma Grundig freigesprochen.

Als „Freispruch erster Klasse“ bezeichnete der Rosenheimer Unternehmer Anton Kathrein das Urteil am Wiener Straflandesgericht. Sieben Jahre nach der Pleite des Grundig-Konzerns war gegen die früheren Manager der deutschen Mutterfirma der Prozess eröffnet worden. Die Anklage legte dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Hans-Peter Kohlhammer, den Ex-Vorstandsmitgliedern Werner Saalfrank und Günther Moissl sowie dem Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Anton Kathrein betrügerische Krida zur Last.
 
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, trotz der Zahlungsunfähigkeit der Grundig Austria Warenlieferungen im Wert on 34,93 Millionen Euro und Leistungserbringungen von 3,65 Millionen Euro veranlasst zu haben. Laut Anklage soll so Vermögen entzogen und dadurch die Befriedigung der Gläubiger neben zahlreichen Lieferanten und vor allem der Bank Austria-Creditanstalt und der Gebietskrankenkasse vereitelt oder geschmälert worden sein. Das Gericht kam nun zu dem Schluss, dass die Manager die Vorwürfe in keiner Weise erfüllt hätten. [mg]

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