Fünf Millionen Deutsche verfolgen WM am Arbeitsplatz

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Fast fünf Millionen Deutsche wollen die WM-Spiele auch während ihrer Arbeitszeit verfolgen und setzen dabei vor allem auf das Internet als Informationskanal. Um keine Kündigung zu riskieren, sollten Arbeitnehmer einige Punkte beachten.

Jeder sechste Fußball-Fan (17 Prozent) liest nach den Spielen online Tabellen und Berichte am Dienst-PC. 13 Prozent verfolgen die Spiele demnach am Arbeitsplatz per Live-Ticker, neun Prozent als Live-Video im Internet. Das geht aus einer aktuellen Forsa-Umfrage für den Hightech-Verband Bitkom hervor.
 
„Für Fußball-Fans ist das Web ein attraktiver Informationskanal, gerade bei Großereignissen wie der WM“, so Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Fast jeder zweite Berufstätige (43 Prozent) verwendet das Web während der Arbeit für private Zwecke, jeder vierte (25 Prozent) nach Bitkom-Angaben sogar täglich. Ob das private Surfen im Job erlaubt ist, regelt laut Mitteilung kein spezielles Gesetz. Trotz der WM-Euphorie sollten Angestellte auf einige Punkte achten, um durch ihr WM-Fieber keine Kündigung zu riskieren, teilt der Verband mit:
 
Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?
 
Das entscheidet allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.
 
Was gilt, wenn es keine Regelung gibt?
 
Ohne konkrete Vereinbarung gehen Gerichte nach Angaben von Bitkom eher nicht von einer Duldung der privaten Internet-Nutzung aus. Arbeitnehmer sollten sich vorsichtshalber an dem Grundsatz orientieren: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist auch nicht zulässig – das gilt auch für die WM.
 
Wie können sich Arbeitnehmer absichern?
 
Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgebern rät der Bitkom, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
 
Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
 
Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf der Chef das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.
 
Droht im Zweifelsfall die Kündigung?
 
Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen.
 
Wie dürfte die WM sonst verfolgt werden?
 
Wer die Übertragung am Arbeitsplatz verfolgen möchte, kann das noch am ehesten durch ein Radio, das im Hintergrund läuft – rät „Spiegel Online“. Durch das laufende Radio dürfen aber weder der Kundenverkehr noch die eigene Arbeitsfähigkeit oder die der Kollegen beeinträchtigt werden. Das gelte auch, wenn während der WM im Büro der Fernseher läuft – Grundvorraussetzung sei, dass der Beschäftigte nicht seine Arbeitspflicht verletzt. Einen Anspruch darauf, während der Arbeit die Live-Übertragungen am Fernseher zu verfolgen, gibt es nicht. [cg]

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11 Kommentare im Forum

  1. AW: Fünf Millionen Deutsche verfolgen WM am Arbeitsplatz Wenn Spiele mit deutscher Beteiligung während der Arbeitszeit laufen, dann sehen wir die natürlich am Arbeitsplatz, und zwar gemeinsam, mit Beamer, Riesengrill und Bier...
  2. AW: Fünf Millionen Deutsche verfolgen WM am Arbeitsplatz jo ich würde die wm gerne auf auf der arbeit schauen aber da mein bos fusball hasst wir das woll nix
  3. AW: Fünf Millionen Deutsche verfolgen WM am Arbeitsplatz Bei uns inner Behörde darf Deutschland-Serbien live am TV geglotzt werden, wenn dienstliches nicht entgegensteht und natürlich vorher bei der Uhr als "privat" abgemeldet.
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