Klage wegen „Verdachtsberichterstattung“ vertagt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Der Prozess des Sportdirektors des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), Burkhard Bremer gegen den Saarländischen Rundfunk und den Sportpolitiker Peter Dankert (SPD) ist auf den 6. August vertagt worden.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg über eine Klage des Sportdirektors des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), Burkhard Bremer, ist vertagt worden. Die Pressekammer des Landgerichts verkündete laut DPA einen Aussetzungsbeschluss für den 6. August.
 
Der Sportfunktionär hatte gegen die Internetredaktion des Saarländischen Rundfunks (SR) und den Sportpolitiker Peter Dankert (SPD) geklagt. Bremer warf beiden eine „Verdachtsberichterstattung“ und kritische Äußerungen vor, die ihn bezichtigt hätten, von Doping-Praktiken gewusst zu haben.
 
Ende April hatten Aussagen des ehemaligen U23-Bundestrainers Peter Weibel vor dem Landgericht Bremer belastet. Weibel hatte geschildert, dass unter anderem Bremer und der BDR-Arzt York Olaf Schumacher von einem möglichen EPO-Dopingfall des Fahrers Patrik Sinkewitz bei der WM im Jahr 2000 in Plouay/Frankreich gewusst hätten. Sinkewitz war damals mit erhöhten Hämatokritwerten aufgefallen. Bremer und Schumacher hatten die Vorwürfe zurückgewisen und eidesstattliche Erklärungen abgegeben. [mw]

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