LMK stimmt Neufassung der Werberichtlinien zu

0
24
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Ludwigshafen – Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) hat einer Neufassung der Werberichtlinien für Werbung, Produktplatzierung, Sponsoring und Teleshopping im Fernsehen sowie entsprechenden Regelungen für den Hörfunk zugestimmt.

Das geht aus einer Pressemitteilung der LMK hervor. Demnach ist eine wesentliche Änderung die Erlaubnis von Produktplatzierungen unter bestimmten Voraussetzungen. So muss die Platzierung in Zukunft „angemessen gekennzeichnet“ sein.
 
Dies soll durch die Einblendung der Abkürzung „P“ für mindestens drei Sekunden zu Beginn, am Ende und nach einer Werbeunterbrechung der jeweiligen Sendung gewährleistet werden. Zudem muss die Einbindung von Produkten in eine Sendung redaktionell gerechtfertigt sein. Dem Produkt darf hierbei keine auffällige Stellung im Sendungsverlauf eingeräumt werden.
 
Mit dem am 1. April in Kraft getretenen 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden die Regelungen des Europäischen Parlaments in nationales Recht umgesetzt. Damit gehen auch inhaltliche Änderungen hinsichtlich der für private Fernseh- und Hörfunkveranstalter geltenden Werberichtlinien einher und erfordern deren Überarbeitung. Die Werberichtlinien konkretisieren den Rundfunkstaatsvertrag. Sie wurden in Übereinstimmung mit allen Landesmedienanstalten erarbeitet und von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschlossen. [mg]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum