NDR-Rundfunkrat genehmigt Telemedienkonzepte

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Der NDR Rundfunkrat hat die vom Intendanten vorgelegten Telemedienkonzepte für die Internet-Angebote tagesschau.de und eins-extra.de genehmigt.

Das verkündet der NDR in einer Pressemitteilung. Demnach fasste das Gremium den Beschluss, dass die Angebote vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entsprechen.
 
Im Laufe der mehr als zwölfmonatigen Prüfung haben die Ausschüsse des Rundfunkrats dem Intendanten eine Reihe von Hinweisen und Empfehlungen gegeben, die bereits in die Telemedienkonzepte eingeflossen sind und zum Teil zu Veränderungen des bestehenden Internetaustrittes geführt haben.
 
So soll die Barrierefreiheit der Angebote kontinuierlich verbessert und weiter entwickelt werden. Verlinkungen zu themenbezogenen Beiträgen von Formaten mit Nachrichtenrelevanz sollen in das Verlinkungs-Angebot von tagesschau.de aufgenommen werden. Ausgaben des Brennpunktes, die gesellschaftlich bedeutsame Ereignisse dokumentieren und von besonderer geschichtlicher Relevanz sind, sollen dauerhaft im Archiv von tagesschau.de vorgehalten werden.
 
Auch im Fall von eins-extra.de hat der NDR Rundfunkrat angeregt, dass durch eine konsequentere Verlinkung auf vorhandene Hintergrundinformationen in den Gemeinschaftsangeboten der ARD bzw. den Angeboten der Landesrundfunkanstalten der publizistische Beitrag des Angebots erhöht werden soll. Damit wurde den umfangreichen Forderungen Dritter nach größerer Informationstiefe und -breite Rechnung getragen.
 
Bei beiden Telemedienangeboten ist für den Fall, dass der im Telemedienkonzept ausgewiesene Aufwand preisbereinigt um zehn Prozent überschritten würde, eine Erläuterung durch den Intendanten vorzunehmen. Auf deren Grundlage würde der NDR Rundfunkrat prüfen, ob die Aufgreifkriterien für einen neuen Dreistufentest gemäß „ARD-Genehmigungsverfahren für neue oder veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien vom 25. November 2008“ erfüllt wären.
 
Über die Ergebnisse der so genannten Dreistufentests wird der NDR nunmehr die Rechtsaufsicht informieren, die derzeit bei der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. Der Rechtsaufsicht obliegt die formale Prüfung der Verfahren. Sie basieren auf den Vorschriften des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist. Danach müssen neben neuen auch bestehende Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen eines Dreistufentests überprüft werden. [mg]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: NDR-Rundfunkrat genehmigt Telemedienkonzepte Wenn dann die verlinkten Seiten gelöscht werden, hilft das auch nicht weiter.
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