Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Duisburg/Leipzig – Das Landgericht Duisburg hat die zeitweise ausgesetzte Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft gesetzt. Erneut ist der Pay-TV-Anbieter nun mit dem Beschluss konfrontiert, der ihm die Ausstrahlung vieler Action- und Erotikstreifen vor 22 Uhr verbietet.

Tobias Huch erklärte auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN, dass die von ihm im Mai erwirkte Einstweilige Verfügung gegen Sky seit Kurzem wieder in Kraft sei und im Programm des Bezahlsenders erneut Einschränkungen möglich sind. Sky Deutschland will nach Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN derzeit keine Stellungnahme dazu geben.
 
Im Mai hatte der Medienunternehmer Tobias Huch die Verfügung gegen Sky vor dem Landgericht Duisburg erwirkt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Huch hatte den Jugendschutz beim Bezahlsender als zu lasch moniert, weil Minderjährige die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen könnten. Sky musste daraufhin das Programm ändern, strahlte Beate Uhse TV zeitweise erst ab 23 Uhr aus und kündigte rechtliche Schritte gegen die Verfügung an (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
Zeitweise war die Vollstreckung der Verfügung ausgesetzt worden (DIGITAL FERNSEHEN berichtete) – jedoch setzte das Landgericht die Verfügung schon vor der heutigen Verhandlung wieder in Kraft. Auch jetzt wird auf der Homepage von Beate Uhse TV informiert: „Aufgrund einer einstweiligen Verfügung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, die besagt, dass das Jugendschutzsystem nicht ausreichend sicher sei, wurde Sky dazu verpflichtet, erotische Inhalte mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren erst ab 23 Uhr zu senden.“ Nach eigenen Angaben ist das Jugendschutzsystem von Sky eines der sichersten auf dem deutschsprachigen Fernsehmarkt. „Sky ist der Meinung, diese Verfügung sei unrechtmäßig, und geht mit allen Mitteln dagegen vor“, heißt es weiter auf der Webseite.
 
Update
 
Heute hat das Landgericht entschieden, dass die Einstweilige Verfügung gegen Sky bestehen bleibt. Sky Deutschland hat nach Zustellung einen Monat Zeit dagegen Rechtsmittel einzulegen.
 [cg]

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75 Kommentare im Forum

  1. AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft Bin ich froh, dass ich kein Skykunde mehr bin.
  2. AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft Als ob manche nichts besseres zu tun haben. Unfassbar!!!!
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