Sky hat im Jugendschutz-Streit Aussicht auf Erfolg

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Düsseldorf – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen Sky bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder aufgehoben. Beate Uhse TV wird wieder ab 20 Uhr gezeigt. Nach Ansicht des Gerichts wird Sky mit der Berufung Erfolg haben.

Die im Mai erwirkte Verfügung gegen Sky, die dem Pay-TV-Anbieter einen zu laschen Jugendschutz vorwirft, wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf eingestellt. Erst Anfang des Monats hatte das Landgericht Duisburg eine einstweilige Verfügung bestätigt, die Sky die Ausstrahlung von Beate Uhse TV vor 23 Uhr untersagt hat (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Tobias Huch, der die einstweilige Verfügung erreicht hatte, feierte dies als „guten Tag“ für den Jugendschutz.
 
Sky hatte stets betont, gegen die von Huch erwirkte Verfügung vorzugehen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete) und gegen die Entscheidung des Landgerichts Duisburg entsprechend Berufung eingelegt, woraufhin das Oberlandesgericht diese auch einstellte (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). „Die Zwangsvollstreckung ist einstweilen einzustellen, da die Berufung aller Voraussicht nach Erfolg haben wird“, heißt es im Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der DIGITAL FERNSEHEN vorliegt.
 
Eine Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung aus Duisburg sei demnach nur dann nötig, wenn das Interesse des Antragstellers die Interessen von Sky überwiege. Weiter heißt es in der Begründung, dass das Huch-Unternehmen Resisto Interessenten die Möglichkeit biete, „mit Personen in Kontakt zu treten, die dann sexuelle Handlungen vor Webcams vornehmen“. Der Nachteil für Resisto, wenn Sky bis zu einer endgültigen Entscheidung weiter Erotikfilme zeigt, ist nach Ansicht der Richter gering. Eine Verlagerung von Kunden „in erheblichem Umfang“ sei nicht zu erwarten. Sky dagegen würden nach Ansicht des Gerichts „gravierende Nachteile“ entstehen: „Eine teilweise Einstellung ihres Sendebetriebs trifft sie im Kern ihrer Geschäftstätigkeit“, so die Begründung. Sky will die aktuellen Entwicklungen aufgrund des schwebenden Verfahren nicht kommentieren, teilte ein Sprecher DIGITAL FERNSEHEN mit.
 
„Die vorläufige Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann juristisch nicht nachvollzogen werden. Ich erkläre mir dies nur damit, dass das Oberlandesgericht die Akte nicht gelesen hat“, erklärte Huch auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN. Er gehe davon aus, dass das Gericht diese „kurzfristige Fehlentscheidung“ bald revidieren wird. „Im aktuellen Verfahrenstand finde ich es bemerkenswert, dass Sky immer noch nicht bereit ist seinen Kinderschutz schnell umzustellen“, so Huch. Für die Kunden von Sky würde diese Umstellung keine Beeinträchtigung und keine Veränderung des Komforts bedeuten, argumentiert Huch. „Nur die PIN wäre halt nicht mehr für Kinder errechenbar“, erklärte der Unternehmer.
 [cg]

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9 Kommentare im Forum

  1. AW: Sky hat im Jugendschutz-Streit Aussicht auf Erfolg Dann kann sich der Huch schon mal ein bisschen Kohle beiseite legen weil wenn Sky Erfolg hat dann verklagen die den.Hat er sich ja selber ein Loch geschaufelt lol
  2. AW: Sky hat im Jugendschutz-Streit Aussicht auf Erfolg Was sagt uns das? Man sollte sich immer vorher gut überlegen, wem man in den Garten p*sst bzw. mit wem man sich anlegt. Der Boomerang könnte böse Konsequenzen haben. Dass das so ausgeht, war zu -eigentlich- zu erwarten.
  3. AW: Sky hat im Jugendschutz-Streit Aussicht auf Erfolg Tja Herr Huch, Hochmut kommt bekanntlich immer vor dem Fall. Mit viel Glück, endet es in einem Vergleich, wenn nicht mit einer Insolvenz. Bedauern kann ich diesen Herrn nicht. Er ist ja, wenn ich mich recht erinnere, für solche Taten bekannt.
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