Albert: „Gesetzgeber müsste klare Regelungen schaffen“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Interview mit DIGITAL FERNSEHEN spricht der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) Reinhold Albert über das zunehmende Engagement von Plattformbetreibern auf dem Sendermarkt.

Diese Frage hat aktuelle Brisanz: Wie DF berichtete, untersuchen die Medienwächter derzeit den Kooperationsvertrag zwischen dem Pay-TV-Veranstalter Premiere und der Telekom, die gemeinsam das IPTV-Signal für die Live-Übertragung der Bundesliga übertragen möchten.

DF: Herr Albert, wie beurteilen Sie die Entwicklung, dass sich Plattformbetreiber wie der Kabelnetzbetreiber Unity mit seinem Arena-Kanal oder auch die Telekom anhand der IPTV- Kooperation mit Premiere in den Programmanbietermarkt drängen?
 
Albert: Das bestehende Rundfunkrecht orientiert sich noch weitgehend am analogen Fernsehmarkt. Dieser ist bestimmt dadurch, dass der Infrastrukturanbieter sich auf den Transport der Programme beschränkt und der Programmanbieter auf die Programmgestaltung. Das Zusammenwachsen dieser beiden Funktionen gibt Anlass zu prüfen, ob eine Missbrauchsaufsicht zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Verbreitungswegen ausreichend ist. Regelungen in anderen Rechtsbereichen, bei denen die Problematik der vertikalen Integration vergleichbar ist, z.B. im Energiebereich, können dafür eine Diskussionsgrundlage bieten. Zu denken wäre beispielsweise an Durchleitungsverpflichtungen oder die Pflicht, Premiumprogramme nicht nur in den eigenen Netzen zu verbreiten, sondern diese auch anderen Infrastrukturbetreibern zu angemessenen Konditionen anzubieten.
 
DF: Denken Sie dabei auch an den Bundesliga-Sender Arena?
 
Albert: Dasselbe Problem stellt sich gerade im Kabelmarkt mit den Bundesligarechten von Unity und Arena, und es wird sicherlich auch irgendwann beim Handy-TV kommen.
 
DF: An wen ist dieser Appell der Gesetzespräzisierung gerichtet? Wer ist dafür zuständig?
 
Albert: Dies ist Aufgabe der Länderregierungen.
 
DF: Wie lange würde so etwas dauern?
 
Albert: Darüber möchte ich nicht spekulieren. Aber jede Verzögerung schafft Fakten auf dem Rundfunkmarkt, die nur schwer rückholbar wären.
 
DF: Nach welchen Kriterien wird die DLM über den Kooperationsvertrag zwischen Premiere und Arena entscheiden?
 
Albert: Hier kommt es vor allem darauf an, wer der Programmveranstalter ist, bei wem die redaktionelle Hoheit und die Gestaltungsfreiheit für das Programmangebot liegen. Beide Unternehmen haben uns gegenüber gemeinsam erklärt, dass diese bei Premiere liege. Trifft dies zu, sehe ich keine Probleme.
 
DF: Was würde passieren, wenn die Untersuchung feststellen würde, dass die Telekom zu großen Einfluss auf das Programm von Premiere hat?
 
Albert: Dann bedürfte die Telekom einer Sendelizenz. Diese müsste sie dann beantragen. In diesem Fall stellt sich das Problem der Bundesbeteiligung. Ich werdezum jetzigen Zeitpunktkeine spekulativen Aussagen dazu treffen, ob in diesem Fall eine Lizenz erteilt werden könnte. [lf]

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