Datenschutzbeauftragter kritisiert neue Google-Pläne

1
39
Bild: © Victoria - Fotolia.com
Bild: © Victoria - Fotolia.com

Hamburg – Am Dienstag hat Google bekannt gegeben, noch bis zum Jahresende seinen umstrittenen Kartendienst Steet View zu starten. Unterdessen kritisierte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar das Widerspruch-Tool des Konzerns.

Er sei Ende letzter Woche über den Start informiert worden, teilte Johannes Caspar am Dienstag mit. Dennoch habe es den Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit überrascht, dass das Tool zum Widerspruch gegen Street View so kurzfristig freigeschalten werde. „Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt“, sagte Caspar.
 
Doch nicht nur der kurzfristige Start der Widerspruchsfrist in den Sommerferien – auch Googles Weigerung, eine Telefonhotline einzurichten ließe „durchaus Zweifel aufkommen, ob Google an einer einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung der Vorab-Widersprüche interessiert ist.“ Aus Caspars Sicht müsse ein solches Verfahren sorgfältig vorbereitet, abgestimmt und angekündigt werden. „Hier verpasst Google die Chance, verloren gegangenes Vertrauen durch eine bürgerfreundliche Umsetzung der mit uns vereinbarten Zusagen zurückzugewinnen“, so der Datenschutzbeauftragte.
 
Google hätte außerdem zugesagt, den Umgang mit den Daten der Widersprechenden von der Entgegennahme des Widerspruchs bis zur endgültigen Löschung bzw. Unkenntlichmachung der Bilder ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung dieser Datenverarbeitungsprozesse stünde jedoch noch aus. Dazu Caspar: „Wir erwarten, dass uns diese Informationen vor Öffnung des Tools vorgelegt werden. Nur dann ist es uns möglich, den Bürgern, die ihre persönlichen Daten zur Durchsetzung des Vorab-Widerspruchs zur Verfügung stellen müssen, zur Teilnahme an diesem Verfahren zu raten.“
 
Anfang der nächsten Woche will Google ein Online-Tool für Widersprüche in Google Street View starten. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, vor Veröffentlichung der Street View-Bilder einen Vorab-Widerspruch gegen die Abbildung von Gebäude- und Grundstücksansichten einzulegen und umzusetzen. Die Widerspruchsfrist endet mit Schließung des Tools, frühestens vier Wochen nach seiner Öffnung (DF berichtete). [mg]

Bildquelle:

  • Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com

1 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 1 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum