Kritische Stimmen gegenüber ULR/HAM-Fusionsvertrag

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Nach Ansicht der HAM ist der neue Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein, der die Fusion der beiden Landesmedienanstalten HAM und ULR regelt, ein Kompromiss, der kaum zufrieden stellen kann.

Der von beiden Landesregierungen am 13. Juni unterzeichnete Staatsvertrag sieht die Bildung einer neuen Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) in Norderstedt vor.

Der HAM-Vorstand habe sich im Vorfeld der Gesetzgebungsarbeiten für die Schaffung eines Kompetenzzentrums für private elektronische Medien eingesetzt. Doch dieses Konzept sei im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf nicht in der gewünschten Form wiederzufinden.
 
Das in dem Gesetzentwurf beschriebene Aufgabenprofil der neuen Anstalt betone deren Mitwirkung beim Analog-Digital-Umstieg und bei der Fortentwicklung des Medienstandorts Hamburg und Schleswig-Holstein. Es beziehe sich nicht nur auf klassischen Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), sondern weise der Anstalt auch für Telemedien, d.h. bestimmte Online-Angebote, eine Aufsichtsfunktion zu. Doch wird der neuen Anstalt keine eigene Zuständigkeit im Bereich der Bürgermedien eingeräumt. Das Gesetz enthalte ferner den Webfehler, dass über die Förderung technischer Infrastrukturen im Privatfunk nur gemeinsam mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (NDR) entschieden werden kann. Von Minderheitenprogrammen sei im Gesetzentwurf auch keine Rede.
 
Der finanzielle Handlungsrahmen der neuen Anstalt sei zu begrenzt, was daran liege, dass der den Landesmedienanstalten bundesweit eingeräumte Gebührenrahmen im Fall MA HSH zu 82 Prozent gekappt und für andere Zwecke verwendet wird. Auch die Standortwahl Norderstedt sei ein schwer einzusehender Kompromiss. Die neue Anstalt hätte ihren Sitz im Fokus der Medienwirtschaft haben müssen, also in Hamburg. Der HAM-Vorstand werde sich dafür einsetzen, dass die MA HSH im Rahmen ihrer engen Möglichkeiten die Entwicklung der elektronischen Medien im Interesse der Bürger beider Bundesländer vorantreibt.
 
Wie DIGITAL FERNSEHEN berichtete, begrüßte die ULR den Zusammenschluss, doch auch hier wurden einige Punkte im Vertrag beanstandet, unter anderem in Bezug auf Finanzierung, Standort und Aufgabenkatalog der neuen Medienanstalt. Nach seiner Ansicht finden die schleswig-holsteinischen Interessen im Staatsvertrag keine ausreichende Berücksichtigung. [sch]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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