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  • HAM schreibt Frequenzen für DVB-T aus

17.05.2004, 14:41 Uhr, lf

Hamburg - Das digitale Antennenfernsehen startet in Hamburg am 8. November 2004. Die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) hat jetzt die Übertragungskapazitäten für private Programmanbieter ausgeschrieben.


DVB-T löst beim Antennenfernsehen die bisherige analoge Übertragungstechnologie ab. Das bedeutet, dass über Antenne künftig mehr Programme in zumeist besserer Bildqualität empfangen werden können. Voraussetzung ist pro Gerät ein Decoder, der im Handel ab ca. 100 € erhältlich ist. Mit dieser Einmalzahlung werden in Hamburg mittelfristig ca. 28 TV-Programme empfangen werden können. Außer der allgemeinen Rundfunkgebühr entstehen für die Zuschauer keine weiteren Kosten.
 
DVB-T wird auch als „Überall-Fernsehen“ bezeichnet, weil es mobil und portabel empfangbar ist. In Hamburg wird für den TV-Empfang zuhause durchweg eine kleine – je nach Bauart z.B. bleistiftgroße – Zimmerantenne ausreichen. Vorhandene Zimmer- und Dachantennen werden zumeist weiter genutzt werden können. Im Großraum Hamburg von der Unterelbe bis zur Ostsee wird mobiler TV-Empfang über DVB-T möglich sein. DVB-T konkurriert mit diesen Eigenschaften als dritter Übertragungsweg mit Kabel und Satellit, über die allerdings eine noch größere Programmvielfalt verfügbar ist.
 
Zum Sendebeginn von DVB-T am 8. November sollen in Hamburg 24 TV-Programme – je zur Hälfte private und öffentlich-rechtliche – empfangbar sein. Bis März 2005 sollen weitere private Angebote folgen, so dass dann insgesamt ca. 28 TV-Programme und Mediendienste verfügbar sind.
 
Die HAM hat nunmehr die ersten zwölf privaten Übertragungskapazitäten ausgeschrieben. Sie sind in drei Multiplexen gebündelt: K 30 (Senderstandorte in Hamburg: Heinrich-Hertz-Turm, Höltigbaum), K 40 (gleiche Senderstandorte wie K 30), K 53 (Senderstandorte: Heinrich-Hertz-Turm, Höltigbaum).
 
K 53 deckt Hamburg und seinen Ballungsraum ab. K 30 und K 40 erreichen als Gleichwellennetze den gesamten Raum Hamburg-Lübeck. Die Auswahl der für diese beiden Multiplexe zuzulassenden TV-Veranstalter werden die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) und die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) Schleswig-Holstein deshalb gemeinsam treffen. Regionalprogramme, die auf diesen Multiplexen verbreitet werden, müssen gleichgewichtig aus beiden Bundesländern berichten.
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