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  • Philips: Keine Produkte mit Anti-Zapping-System

21.04.2006, 12:37 Uhr, sch

Hamburg - Philips nimmt Stellung zu dem kürzlich veröffentlichten Patent, das Zapping bei Werbeunterbrechungen und das Überspringen bei digitalen Aufnahmen verhindert.


Dafür hatte die Forschungsabteilung des Unternehmens diese Technologie als Teil eines Patentpaketes bereits 2003 beim US Patent & Trademark Office zum Patent angemeldet, berichtete ein Sprecher von Philips gegenüber DIGITAL FERNSEHEN.

Philips bietet mit dem Patent Pay-TV-Anbietern ein flexibles Geschäftsmodell an. Mit diesem System können Pay-TV-Anbieter ihren Kunden eine neue Option und Abrechnungsmöglichkeit offerieren.
 
Dabei kann der Kunde vor der Sendung entscheiden, ob er diese mit (kostenfrei) oder ohne Werbung (kostenpflichtig) sehen möchte. Somit könnte ein Anbieter die Sendung gleichzeitig als Pay-per-View Event und als werbefinanziertes Programm platzieren. Die Wahl, ob er für den Film bezahlt oder die Werbung akzeptiert, hat der Konsument. Die Anmeldung des Patentes sei ein normaler Vorgang, um geistiges Eigentum zu schützen.

Die Technologie basiere zudem auf der Multimedia Home Plattform, die ohnehin in Deutschland nicht weit verbreitet ist. Im Zentrum des Interesses stünden im Moment eher Themen wie HDTV, meinte der Sprecher. In den drei Jahren hätte sich kein Anbieter für die von Philips Intellectual Property and Standards patentierte Funktion interessiert. Daher gibt es derzeit weder Produkte, die diese integriert haben, noch seien entsprechende Produkte geplant, betonte der Sprecher. Auch Philips hätte keine derartigen Pläne.
 
DIGITAL FERNSEHEN berichtete über die Zapping-Technologie von Philips.
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