- VG Media: EPG-Betreiber müssen für Texte und Bilder der Sender zahlen
15.12.2009, 15:38 Uhr, ar
Berlin - Betreiber von elektronischen Programmführern und -zeitschriften (EPGs) müssen für die Nutzung der von den Sendern bereitgestellten Texte, Bilder, Trailer und Audiosequenzen an die Verwertungsgesellschaft der privaten Sender zahlen.
EPG-Anbieter, die das von den Sendern erstellte Programmbegleitmaterial nutzen, müssen eine angemessene Vergütung an die Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) entrichten. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag nach Darstellung der VG Media in letzter Instanz rechtskräftig entschieden.
Damit obsiege die VG Media gegen den Programmführerdienst Tvtv, der einen EPG betreibt und zu diesem Zweck das Programmbegleitmaterial der TV-Sender nutzt. Tvtv und andere Nutzer müssen laut VG Media nun umgehend Lizenzverträge mit der VG Media abschließen.
Im Einzelnen bestätige das OLG Dresden das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Leipzig vollumfänglich. Eine Revision zum Bundesgerichtshof sei nicht zugelassen worden. Damit sei das Urteil rechtskräftig.
Eine weitere Auseinandersetzung zwischen der VG Media und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) mit gleichem Streitgegenstand liegt der VG Media zufolge zur Zeit dem Landgericht Köln zur Entscheidung vor. Die VG Media geht laut eigenen Angaben davon aus, dass sich das LG Köln der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Dresden anschließen wird.
Die VG Media ist eine Verwertungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und vertritt laut Unternehmen 37 privaten Fernseh- und 66 privaten Hörfunksendern privater Sendeunternehmen in Deutschland. Zu den von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen zählen unter anderem Fernsehsender wie RTL, Sat 1, Pro Sieben, N 24, RTL 2, N-TV, MTV und DSF sowie Radiosender wie Antenne Bayern und Hit Radio FFH.
Bereits im Mai hatte das Landgericht Leipzig der Verwertungsgesellschaft VG Media Recht gegeben, dass der Programmführerdienst Tvtv keine weiterführenden Programminformationen, unter anderem der Pro Sieben Sat 1 Media AG und von RTL Deutschland, veröffentlichen darf (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Bei dem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, wie eine Landgerichtssprecherin gegenüber DIGITAL FERNSEHEN auf Anfrage sagte. Dennoch: "Es sind Richtwerte".
Kommentar im Forum verfassen
Speedy#1 AW: VG Media: EPG-Betreiber müssen für Texte und Bilder der Sender zahlen
geschrieben am 15.12. 2009 um 16:01was kostet so eine Lizenz pro Sender pro Monat ?
Auf diesen Kommentar antworten
#2 AW: VG Media: EPG-Betreiber müssen für Texte und Bilder der Sender zahlen
geschrieben am 15.12. 2009 um 16:19Ich dachte immer, die Sender betreiben ihre EPGs selbst.
Auf diesen Kommentar antworten
amsp2#3 AW: VG Media: EPG-Betreiber müssen für Texte und Bilder der Sender zahlen
geschrieben am 15.12. 2009 um 16:24Es geht doch im Anbieter wie tvtv.de, tvinfo.de etc. Sollten die Verlage ebenfalls unterliegen hoffe ich doch das sie keine Programminformationen über die VG Media mehr verbreiten.
Immerhin ist es für die Sender praktisch "Werbung" und dafür zahlt man normalerweise.
Immerhin ist es für die Sender praktisch "Werbung" und dafür zahlt man normalerweise.
Auf diesen Kommentar antworten
#4 AW: VG Media: EPG-Betreiber müssen für Texte und Bilder der Sender zahlen
geschrieben am 15.12. 2009 um 17:08diese verdammten nichtsnutzigen organisationen in deuschland. eigentlich gehört der verein abgeschafft. nix leisten aber von den anderer profitieren...
gez, gema und diese ganzen vg`s, weg mit denen...
gez, gema und diese ganzen vg`s, weg mit denen...
Auf diesen Kommentar antworten
#5 AW: VG Media: EPG-Betreiber müssen für Texte und Bilder der Sender zahlen
geschrieben am 15.12. 2009 um 21:26So isset..Das sind parasitäre Vereinigungen, deren Vorstände weggesperrt gehören. Anstaltsplätze werden ja wohl noch genug vorhanden sein.
Aber wenn die Zeitschriften das in Zukunft auch nicht mehr abdrucken dürfen..heisst dass das Schrottsender wie RTL und P7S1 nicht mehr in den TV-Zeitschriften auftauchen? Das wär doch mal was...
Aber wenn die Zeitschriften das in Zukunft auch nicht mehr abdrucken dürfen..heisst dass das Schrottsender wie RTL und P7S1 nicht mehr in den TV-Zeitschriften auftauchen? Das wär doch mal was...
Auf diesen Kommentar antworten






























