TKLM-Symposium: Digitale Terrestrik ist für Rundfunk unverzichtbar

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Berlin – Mit der bundesweiten Einführung von DVB-T hat die terrestrische Verbreitung von Fernsehen wieder an Bedeutung gewonnen.

Mit dem Einsatz von DVB-T2 kann die Attraktivität der Terrestrik weiter gesteigert werden. Dies ist nur möglich, wenn dem Rundfunk keine weiteren Frequenzen zugunsten des Mobilfunks weggenommen werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, noch mehr Programme und Zusatzdienste terrestrisch anzubieten. Das ist das Ergebnis des jährlich stattfindenden Symposiums der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM), zu der sich mehr als 120 Experten am 7. Oktober 2010 in Berlin getroffen haben.
 
Der Vorsitzende der TKLM und Geschäftsführer der sächsischen Landesmedienanstalt, Martin Deitenbeck, wies darauf hin, dass nur der terrestrische Rundfunk es den Bürgern erlaube, sich überall zu informieren und unterhalten zu lassen. „Die Terrestrik ist für das demokratische Gemeinwesen deshalb unerlässlich“, betonte Deitenbeck.
 
Der stellvertretende Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt, Jochen Fasco, sprach sich gegen einen Masterplan aus, der die Digitalisierung vorgibt. Die Rundfunkunternehmen und die Rundfunkanstalten müssten selbst entscheiden, in welche Verbreitungsformen sie investieren. Fasco bot an, dass die Landesmedienanstalten den Prozess der Digitalisierung moderieren könnten.
 
Dr. Martin Fabel von dem international tätigen Beratungsunternehmen A.T. Kearney beschrieb die sich verändernden Mediennutzungen in den jüngeren Generationen, aber auch den bleibenden Bedarf an kostenlosen Grundangeboten, der durch das kostenlose und fast überall empfangbare DVB-T in hervorragender Weise abgedeckt werden kann. Prof. Dr. Klaus Goldhammer, Inhaber der Beratungsgesellschaft Goldmedia, erläuterte, wie Technologiesprünge immer wieder durch die Weiterentwicklung von Endgeräten erreicht wurden. Durch die Erhöhung der Speicherkapazität, die Verbesserung der Funktionalitäten oder die steigenden Qualitätsansprüchen der Nutzer würden höherer Anforderungen an die Verbreitungswege stellen, die seiner Meinung nach unbedingt IP-fähig sein sollten.
 
Helmut Egenbauer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Media Broadcast GmbH, betonte in seinem Beitrag die Bedeutung der terrestrischen Verbreitung, die nicht durch die Vergabe weiterer Frequenzen an den Mobilfunk eingeschränkt werden dürfe. Sonst sie es in Zukunft nicht mehr möglich sei, im Simulcastbetrieb alte durch neue, effizientere Übertragungsverfahren verbraucherfreundlich zu ersetzen.
 
Helwin Lesch (Bayerischer Rundfunk) und Dr. Chris Weck (Deutschlandradio) hoben in ihren Beiträgen hervor, dass die terrestrische Verbreitung von Fernsehen und Hörfunk für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unverzichtbar sei. Dies sei Teil der Grundversorgung. Im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Entwicklungsgarantie müssten die Rundfunkanstalten auch genügend Frequenzen und die notwendigen Finanzmittel erhalten, um ihre Verpflichtungen erfüllen zu können. Lesch wies auf die schwierige Situation der Sender nach dem Wegfall der Digitalen Dividende hin: Auf Grund der knappen terrestrischen Ressourcen sei kein Simulcastbetrieb etwa bei einem Umstieg auf eine neue DVB-T Generation möglich.
 
Dr. Jörg Henkel (Deutsche Telekom AG) beschrieb die Notwendigkeit, schrittweise UMTS durch LTE (Long Term Evolution, Bezeichnung für künftige Mobilfunksysteme) abzulösen, um den gestiegenen Anforderungen nach mobilem Internet nachzukommen. Es sei nicht geplant, LTE als ein Rundfunkübertragungssystem auszubauen. Die mobile Datenkommunikation stehe im Mittelpunkt. Massenattraktive Angebote sollten auch in Zukunft über Rundfunknetze verbreitet werden. Wie LTE auch für die Rundfunkverbreitung eingesetzt und wie terrestrischer Rundfunk und LTE im gleichen Frequenzspektrum nebeneinander störungsfrei genutzt werden können, erprobt der WDR zusammen mit Vodafone und der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien. Rüdiger Malfeld (WDR) erläuterte, dass der WDR alle Möglichkeiten prüfe, auf welchem Weg er seine Programme in Zukunft verbreiten könne. Vor einer Entscheidung, ob LTE dazu eingesetzt werden könne, müsse das Ergebnis des Versuchs abgewartet werden.
 
Prof. Dr.-Ing. Albert Heuberger (TU Ilmenau) stellte mit DVB-T2 die Weiterentwicklung von DVB-T vor. Dieses System ermögliche besseren Empfang von deutlich mehr Programmen und Zusatzangeboten als heute, benötige aber noch mindestens zwei Jahre bis zum Regelbetrieb. Rainer Biehn (Bayerische Medien Technik GmbH) beschrieb am Beispiel des Hörfunks, wie der terrestrische Rundfunk zukünftig mit dem Internet verknüpft werden kann, um damit die Vorteile beider Verbreitungswege zu nutzen und neben den bekannten Programmen zum Beispiel vielfältigste Verkehrsinformationen in kurzer Zeit bereit zu stellen.
 
Technische Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) ist ein von der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) eingerichtetes Beratungsgremium, dessen Mitglieder die jeweiligen technischen Leiter der Landesmedienanstalten sind. Den Vorsitz führt Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM). [fp]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: TKLM-Symposium: Digitale Terrestrik ist für Rundfunk unverzichtbar ' Ein guter Vorschlag, die baldige Einführung von DVB-T2 mit MPEG4 (die DVB-T2 Geräte sind abwärtskompatibel zu dem heutigen DVB-T) In einen UHF-Kanal passen dann 6 ... 8 SD-Programme in besserer Qualität, oder max. vier HD-Programme. Die DVB-T Frequenzen dürfen dann aber nicht für andere Zwecke vergeben werden, für die Umstellung werden zusätzliche Kanäle benötigt, für drahtloses Internet gibt es bessere Frequenzbereiche oder alternative Technik, z. B. Breitband-Powerline (BPL) oder Ausbau der Glasfaser-Netze. Mit Verdichtung vom Sendernetz wäre auch vielfach ein guter Indoor-Empfang möglich. DVB-T2 könnte dann auch in jedem Notebook und Handy fest integiert werden, TV ohne Zusatzgebühren. Wichtig ist, dass Free TV erhalten bleibt (keine Verschlüsselung der heutigen Freien Programme) und für Pay-TV weiterhin den bewährten CI Standard einbauen, nicht die unnötige Gängelspezifikation CI Plus. => http://www.mascom.de/kid_bildsystem/dateiDOKUMENTE/0805_mascom_ciplus-nachteile.pdf Das wäre dann ein kundenorientiertes Verhalten, verbrauchergerecht. Zukünftig sollten genormte Tuner-Steckmodule entwickelt werden, einfacher Austausch bei neuer Empfangstechnologie, herstellerübergreifend.
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