Anga: IPTV auch über Kabel möglich 

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Bonn – Die deutschen Kabelnetzbetreiber setzen beim Ausbau der sogenannten Triple Play-Angebote aus Fernsehen, Internet und Telefonie auf Glasfasertechnik und IPTV.

Dem Workshop der Anga Verband Privater Kabelnetzbetreiber e.V. zufolge, sind sich Netzbetreiber und Hersteller einig, dass sich die existierenden Kabelnetzstrukturen besonders gut zur Aufrüstung in sogenannte Fibre To The Home-Netze (FTTH) eignen.

Die Migration zu Glasfaser sei auf Basis der bestehenden Netze höchst flexibel und kosteneffizient umsetzbar, erklärt der Anga-Verband. Daher setzen die Kabelnetzbetreiber der Anga auf hybride Netzstrukturen (HFC, Hybrid Fiber Coax), die einen schrittweisen Glasfaserausbau bis hin zu den Teilnehmern ermöglichen, um ihren Kunden neben dem herkömmlichen Fernseh- und Radioangebot auch IP-Dienste anzubieten. Dazu zählen neben Breitbandinternet und Telefonie auch ergänzende TV-Angebote im IP-Standard, das sogenannte IPTV.
 
Anga-Präsident Thomas Braun meinte zu den Ergebnissen des Workshops: „IPTV ist keineswegs reserviert für DSL und die Deutsche Telekom, sondern problemlos auch über Kabelnetze möglich. Gerade beim Stichwort Triple Play ist das Kabel eindeutig im Vorteil: Denn neben Digital-TV, Breitbandinternet und Telefonie bietet der Kabelanschluss – anders als DSL und VDSL – weiterhin parallel auch ein umfassendes analoges Fernseh- und Radioangebot.“
 
Als kontraproduktiv und kurzsichtig bezeichnete Thomas Braun die Haltung der deutschen Medienpolitik. Statt sich im Rahmen der laufenden Novelle des Urheberrechtsgesetzes für eine Erleichterung der Kabelverbreitung möglichst vieler Programme und Inhalte einzusetzen, werde unter dem nebulösen Begriff des „Plattformbetreibers“ über zusätzliche Regulierungsauflagen diskutiert. Braun zufolge müsse Schluss damit sein, dass medienpolitische Interessen vor Infrastrukturinvestitionen pauschal Vorrang genießen.
 
Anga-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Charissé ergänzte, dass das größte Risiko für die Programmvielfalt nicht in einer Aussperrung durch die Netzbetreiber liege, sondern in Exklusivvereinbarungen, die den Netzbetreibern den Zugriff auf attraktive Inhalte versperren könnten. Die Vergabe der IP-Rechte an der Fußballbundesliga ist dafür ein warnendes Beispiel. Wenn ein Netzbetreiber bestimmte Angebote aus lizenzrechtlichen Gründen nicht verbreiten darf, ist die Programmvielfalt für die von ihm versorgten Zuschauer de facto ausgehebelt. Dies zu verhindern, ist die eigentliche medien­politische Pflichtaufgabe“. [sch]

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