Luxemburg – Die EU-Staaten dürfen Kabelnetzbetreibern vorschreiben, bestimmte Sender in das Kabelnetz einzuspeisen. Voraussetzung: Die so genannten „Must-Carry-Regelungen“ müssen der kulturellen Vielfaltssicherung dienen.
Damit entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nach Angaben der Nachrichtenagentur „Agence France Presse“ (AFP) über einen Streit der Belgier. Ein ähnlich geartetes Verfahren strebt Kabel Deutschland vor den Europarichtern an, so klagt der größte deutsche Kabelnetzbetreiber gegen die Zwangseinspeisung in Niedersachsen. Eine Entscheidung wird für 2009 erwartet, im nächsten Jahr wollen die Richter über den Fall verhandeln.
Stein des Anstoßes waren Must-Carry-Regelungen in Belgiens Hauptstadt Brüssel. Das Benelux-Land ist eine Zweisprachennation, und um dies auch abzubilden, sollten die hauptstädtischen Kabelnetzbetreiber Programme der französischen und flämischen Gemeinschaft für ihre Haushalte einspeisen. Die Kabelnetzbetreiber sahen dies als eine Beeinträchtigung ihrer Dienstleistungsfreiheit und zogen vor den Europäischen Gerichtshof.
Die Richter stimmten diesem Vorwurf in ihrem Urteil durchaus zu, entschieden aber, dass im Interesse der Kulturpolitik derartige Beschränkungen hingenommen werden müssten. Um wiederum die Kabelnetzbetreiber vor Willkür zu schützen, forderten die Richter, dass die Pflichtprogramme nach objektiven und transparenten Kriterien bestimmt werden müssen, um „den Pluralismus sicherzustellen“. Ob dies in Brüssel tatsächlich der Fall war, müssen nun die belgischen Gerichte nachprüfen.
Wie die „AFP“ weiter berichtete, verwies das Verwaltungsgericht Hannover im Juli 2007 Kabel Deutschland an die Europarichter. Das Gericht wagte nicht selbst zu entscheiden, ob es zulässig ist, dass ein Amt die Rangfolge der einzuspeisenden Sender bestimmt. Auch will Kabel Deutschland überprüfen lassen, ob Programme, die bereits terrestrisch über Antenne empfangbar sind, überhaupt ins Kabel zwangseingespeist werden müssten. [lf]
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