Telekom muss eigenes VDSL-Netz nicht öffnen

10
19
Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
Bild: © soupstock - Fotolia.com

Leipzig/Bonn – Im Streit um den Zugang zum schnellen Internet hat die Deutsche Telekom in letzter Instanz einen Teilerfolg errungen. Das Bundesverwaltungsgericht kippte einige Auflagen der Bundesnetzagentur.

Am Donnerstag hob das Gericht eine Anordnung der Bundesnetzagentur auf, wonach der Konzern sein VDSL-Netz für Wettbewerber unter bestimmten Voraussetzungen öffnen muss. Das Gericht entschied, dass die Konkurrenten der Telekom mit zumutbarem Aufwand eigene Glasfasernetze zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweiger legen könnten.
 
Somit könnten sie sich aus der technischen Abhängigkeit der Telekom lösen. Die Telekom muss den Unternehmen aber einen Zugang zu den Kabelverzweigern und Kabelkanälen verschaffen.
 
Die Kabelverzweiger sind jene grauen Kästen am Straßenrand, von denen aus das Telefonnetz auf der so genannten „letzten Meile“ bis zum Hausanschluss führt. Die Richter kippten außerdem die Auflage der Bundesnetzagentur, wonach die Telekom Wettbewerbern den Zugang zum eigenen Glasfasernetz ermöglichen müsse, wenn Kabelkanäle nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. [mw]

Bildquelle:

  • Empfang_Kabel_Artikelbild: © soupstock - Fotolia.com

10 Kommentare im Forum

  1. AW: Telekom muss eigenes VDSL-Netz nicht öffnen Muss etwa NetCologne ihr FTTB-Netz öffnen? Nein? Komisch. Oder KDG ihr Kabelnetz? Hm.
Alle Kommentare 10 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum