Update: EU schaut vier Bundesländern auf Finger

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Brüssel – Wegen der Überregulierung einzelner Kabelnetze durch die Landesmediengesetze der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen wird die Europäische Kommission ein Verfahren gegen Deutschland einleiten.

Grund für das Verfahren sind die umstrittenen Must-Carry-Regelungen: Die Länder schreiben den Kabelunternehmen vor, einige Sender im analogen Kabelnetz auszustrahlen. Der Deutsche Kabelverband hatte die EU im August 2005 angerufen, weil die vier Bundesländer mit ihren Must-Carry-Regelungen seiner Meinung nach in ihren Mediengesetzen gegen eine EU-Richtlinie verstoßen würden.

Zwar stehe den Bundesländern das Recht zu, so genannte Must-Carry-Regelungen für das analoge Kabelnetz auszusprechen, also klare Vorgaben zu machen, dass gewisse Sender ausgestrahlt werden müssen. Nur wurde in Berlin, Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen dieses Recht nach Ansichten des Deutschen Kabelverbands zu stark strapaziert.
 
In der entsprechenden EU-Richtlinie sei die Möglichkeit der Länder, die Einspeisung bestimmter Sender zu erwirken, als Ausnahmeregelung definiert. Somit würden die Kabelnetzbetreiber in ihrer unternehmerischen Freiheit bei der Senderbelegung zu stark beschnitten werden.
 
Auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN sagte Reinhold Albert, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), dass „von uns die Regelungen entsprechend der bestehenden Rechtslage angewandt worden sind.“ Und für die Rechtslage seien eben die Länder verantwortlich. Auf die Frage, ob die von den Ländern geschaffenen Regelungen tatsächlich zu weit gehen, wollte der NLM-Direktor gegenüber DF keinen Kommentar abgeben. [lf]

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