Genehmigungen für lokalen Hörfunk in Ingolstadt verlängert

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Ingolstadt – Für vier Jahre verlängert hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2008 die Genehmigungen der Programme Radio IN und Radio Galaxy.

Radio IN wird über die UKW-Frequenzen 95,4 MHz, 99,1 MHz und 104,8 MHz für das Versorgungsgebiet Stadt Ingolstadt und Landkreise Eichstätt und Pfaffenhofen ausgestrahlt. Radio Galaxy wird auf der UKW-Frequenz 107,9 MHz für das Versorgungsgebiet Stadt Ingolstadt und Land­kreise Eichstätt, Pfaffenhofen und Neuburg/Schrobenhausen verbreitet.
 
In der Funkhaus Ingolstadt GmbH & Co. KG sind folgende Anbieter zusammengeschlossen: Radio IN Rundfunk- und Fernsehanbieter GmbH (45 Prozent), Neue Welle Radio Ingolstadt Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter (22 Prozent), Mittelbayerischer Lokalfunk GmbH Rundfunkprogrammanbieter (12 Prozent), DAI Regionalfunk GmbH (21 Prozent). Deren Zusammenarbeit wurde ebenfalls um vier Jahre verlängert.
 
Um den gleichen Zeitraum verlängert wurden auch die Angebote der Spartenanbieter Evangelisches Bildungswerk Ingolstadt e.V., GKL – Gesellschaft für kirchliches Lokalradio mbH Programmanbieter­gesellschaft, Verein zur Förderung kultureller Belange in der Region Ingolstadt e.V. im Programm von Radio IN, Evangelischer Presseverband für Bayern e.V. im Programm von Radio Galaxy.
 
Verlängert wurden ebenfalls die Zulieferungen des Musikbundes von Oberbayern und Niederbayern, der Programmbeiträge für Radio IN liefert und die Zulieferungen des Stadtjugendrings Ingolstadt für Radio Galaxy.
 
„Der Medienrat erwartet, dass die Funkhaus Ingolstadt GmbH & Co. KG mit den Spartenanbietern Kooperationsverträge zur Sicherstellung der Einbringung der Spartenangebote für den Verlängerungszeitraum abschließt“, heißt es in der Pressemitteilung.
 
Der Medienrat sichert den Anbietern zu, dass die um vier Jahre verlängerten Genehmigungen um weitere vier Jahre verlängert werden, wenn die Anbieter zukünftig mit Genehmigung der Landeszentrale ihre Programme auch im DAB-Standard verbreiten. [mg]

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