Supersat mahnt weitere Händler ab

0
55
Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
Bild: © twobee - Fotolia.com

Neu-Isenburg – Supersat hat sich in der Branche bereits einen Namen durch Abmahnungen gemacht, die an Receiver-Hersteller verschickt wurden, die das Steuerprotokoll DiSEqC in ihren Boxen benutzen.

Jetzt lässt Supersat auch immer mehr Händler abmahnen. DIGITAL INSIDER liegen mittlerweile entsprechende E-Mails von Händlern aus Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen vor.

Nach DI vorliegenden Informationen läuft die Abmahnung immer nach demselben Muster ab: Zunächst stellt die Neu-Isenburger J. R.-W. & M. K. GbR Gebäude-Verwaltung Händlern eine Anfrage für eine Einteilnehmeranlage zum Empfang von Astra 19,2, Hot Bird 13 und Türksat 42 Grad Ost, worauf diese entsprechende Angebot an die Firma schicken.
 
Rund zwei Wochen später erhält der Händler ein Schreiben der Rechtsanwälte Runte & Hänsgen, die Supersat vertreten. In dem Schreiben wird festgestellt, dass der Händler Sat-Equipment anbietet, dessen Hersteller keine Lizenzvereinbarung mit Supersat haben. Zudem wird der Händler aufgefordert, die beigelegte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.
 
Anwälte hatten bereits bei der Supersat-Abmahnwelle gegen verschiedene Hersteller davor gewarnt, die Unterlassungs-/Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben. Auch im aktuellen Fall sollten abgemahnte Händler nach Auskunft von mehreren Anwälten das Schreiben von Supersat nicht auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn der Verdacht der widerrechtlichen Serienabmahnung naheliege. Vielmehr sei es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der auf Patentfragen spezialisiert sei. ™[lf]

Bildquelle:

  • Empfang_Satellit_Artikelbild: © twobee - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum