Doping: ARD und ZDF wollen Ausstiegssklausel

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Berlin/Mainz – ARD und ZDF denken über eine Vertragsklausel nach, die zukünftig einen Rückzug aus den Übertragungsverträgen bei Dopingfällen oder Sportbetrug ermöglicht.

Mit diesem Vorschlag wollen die ARD und das ZDF ihren Beitrag zur Dopingbekämpfung leisten.

In den neuen Sportrechtevertrag mit den 32 deutschen Spitzenverbänden soll ein Rücktrittsrecht für ARD und ZDF verankert werden, wenn es zu derartigen Regelverstößen kommt. „Das Fernsehen will Druck auf Verbände, Veranstalter und Sponsoren machen und deshalb eine entsprechende Klausel durchsetzen“, erläuterte ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender gegenüber einem deutschen Nachrichtendienst. Die Rücktritt soll nicht sofort bei einem individuellen Betrug vollzogen werden, sondern dann, wenn zu erkennen sei, dass Doping nicht konsequent genug bekämpft werde.
 
Damit reagieren die öffentlich-rechtlichen Sender auf die diesjährigen Doping-Skandale bei der Tour de France sowie in der Leichtathletik. Sollte dieser Vorschlag wirklich umgesetzt und im jeweiligen Bedarfsfall auch knallhart zur Anwendung kommen, dürfte der Druck auf die Verbände und Athleten steigen, für einen sauberen Sport zu sorgen. Denn ohne Fernseh- und die damit eng verbundenen Werbegelder können die Profisportler ebenso wie die Verbände nicht auskommen.

„Wir werden Doping nicht aus der Welt schaffen können, doch das Fernsehen kann dabei eine wesentliche Rolle spielen“, sagte Brender, „es geht um die Glaubwürdigkeit.“ Darüber hinaus möchte der ZDF-Chefredakteur auch gegen die Sponsoren vorgehen, die Betrugsvorwürfen innerhalb der von ihnen gesponsorten Mannschaften nicht rigoros genug verfolgen. Nach den Vorstellungen Brenders wäre dann ein Werbeboykott dieser Unternehmen eine Möglichkeit.
 
Der bisherige „32er Vertrag“ mit den 32 wichtigsten deutschen Sportverbänden läuft Ende des Jahres aus. Zu diesen Sportarten gehören u. a. Gewichtheben, Eisschnelllauf, Radsport, Kanu, Rudern, Curling, Eisschnelllauf, Karate und Kegeln. [lf]

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