HAM beanstandet Schleichwerbung

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Der Vorstand der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) hat mehrere Sendungen im Programm von Hamburg 1 medienrechtlich beanstandet.

In der Vorstandssitzung am 27. September wurde wegen Schleichwerbung und fehlender Werbekennzeichnung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Geldbuße in Höhe von 10 000 Euro festgesetzt, wie die HAM gestern bekanntgab.

So hätten drei der beanstandeten Sendungen als Dauerwerbesendung gekennzeichnet werden müssen. „Party Patrol“ habe demnach am 10. März 2006 ein neues Auto werblich präsentiert, „Unterwegs in Hamburg“ zeigte am 11. März 2006 die Vertriebsveranstaltung eines Elektrogeräteherstellers und die „Erlebniswelt Shopping“ stellte am 4. Mai 2006 ein neues Kaufhaus vor.
 
Darüber hinaus hätten mehrere Sendungen gegen das Schleichwerbungsverbot verstoßen. Es sei in fünf Frühcafé-Sendungen ohne Kennzeichnung für einen Freizeit- und Erlebnispark geworben worden. Unzulässige Werbung habe „Hamburg 1 aktuell“ am 1. Mai enthalten. In den zwei Sendungen „Kuno’s“im März diesen Jahres sei ein nicht gekennzeichneter Werbespot ausgestrahlt worden. [ft]

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