Hessische Medienanstalt stimmt neuer Gewinnspielsatzung zu

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Wiesbaden – Die Versammlung Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) hat dem Satzungsentwurf der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele zugestimmt.

Die Satzung enthält Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio, die Verbraucher in Zukunft vor unseriösen Angeboten schützen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der LPR hervor.
 
Vor allem Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollen einen besonderen Schutz erhalten. So darf nach dem Satzungsentwurf Minderjährigen unter 14 Jahren die Teilnahme an Gewinnspielen nicht gestattet werden. Außerdem sind Gewinnspielsendungen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, nicht zulässig. Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, die unentgeltlich sind.
 
Für mehr Transparenz soll die Veröffentlichung von allgemein verständlichen Teilnahmebedingungen sorgen. Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.
 
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten haben die Satzung für die Beschlussfassung in den Gremien der Landesmedienanstalten verabschiedet.
 
Sie tritt in Kraft, sobald alle Landesmedienanstalten zugestimmt haben. [mg]

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