8 Milliarden Euro – etwas höhere Erträge aus dem Rundfunkbeitrag

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Rundfunkbeitrag; © Beitragsservice/Ulrich Schepp
© Beitragsservice/Ulrich Schepp

Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind im vergangenen Jahr ganz leicht gestiegen. Gut beschäftigt hat den Beitragsservice ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zweitwohnungen.

Die Beitragseinnahmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender sind im vergangenen Jahr stabil geblieben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – Nachfolger der Gebühreneinzugszentrale GEZ – erzielte 2018 Erträge aus dem Rundfunkbeitrag in Höhe von acht Milliarden Euro. Damit seien die Erträge erstmals seit 2014 wieder gestiegen, allerdings mit 0,43 Prozent nur minimal, teilte der Beitragsservice am Dienstag in Köln mit. In 2017 lagen die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag bei 7,974 Milliarden Euro. Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Wie hoch er danach sein wird, ist noch offen.

„Der Gesamtbestand an beitragspflichtigen Wohnungen ist relativ konstant“, sagte der Geschäftsführer des Beitragsservice, Stefan Wolf. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen stieg 2018 auf 39,5 Millionen – ein Plus von einem Prozent. Die Zahl der angemeldeten Betriebsstätten nahm im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent auf 3,9 Millionen zu.

Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind. Erstmals waren es 2018 über drei Millionen Menschen. Mehr als zwei Drittel der Befreiten beziehen den Angaben zufolge Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Zum vierten Mal in Folge rückläufig war die Zahl der Mahn- und Vollstreckungsverfahren: Sie sank 2018 um 17,7 Prozent auf 3,5 Millionen.

Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Haushalt erhoben. Zuvor musste nur bezahlen, wer tatsächlich ein Radio oder einen Fernseher besaß. Das neue System führte zwar zunächst zu deutlichen Mehrerträgen, aber auch zu Problemen für den Beitragsservice, etwa wenn eine Wohngemeinschaft aufgelöst wird. Um hier mehr Klarheit zu schaffen, haben die Einwohnermeldeämter bis Anfang dieses Jahres Daten an den Beitragsservice geliefert. So sollen Menschen identifiziert werden, die dem Beitragsservice bisher unbekannt sind und womöglich zu Unrecht keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Bis Ende 2018 verschickte der Beitragsservice mehr als drei Millionen Klärungsschreiben und meldete auf dieser Grundlage rund 600.000 Wohnungen neu zum Rundfunkbeitrag an. Viele davon hätten nach Angaben des Beitragsservice ohne den sogenannten Meldedatenabgleich nicht ermittelt werden können.

Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen beim Rundfunkbeitrag nur einmal zur Kasse gebeten werden dürfen. Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen ist also verfassungswidrig. Diese Entscheidung habe den Beitragsservice vor Herausforderungen gestellt, sagte Wolf. „Noch während der Urteilsverkündung gingen bei uns die ersten Anträge ein“, berichtete er.

Bis Ende 2018 seien dazu 233.500 Anträge zusammengekommen. Eine Aussage zur Gesamtzahl an befreiten Nebenwohnungen sei derzeit noch nicht möglich, sagte Wolf. In einigen Monaten werde man ein klareres Bild haben. [dpa]

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  • Rundfunkbeitrag3: © Beitragsservice/Ulrich Schepp

24 Kommentare im Forum

  1. Man kann sich ja auch nur an einem Wohnsitz gleichzeitig aufhalten. Warum also doppelt oder gar mehrfach zahlen? Verstanden habe ich die Diskussionen darüber nie.
  2. Die Firmen zahlen doch auch doppelt, der Chef der Firma zahlt einmal privat und einmal für seine Firma.
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