9Live-Skandal: Keine Beanstandung wegen mangelnder Gesetzeslage

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) sah sich gezwungen, 9Live nicht zu bestrafen, da in diesem Fall „kein Verstoß gegen die Gewinnspielrichtlinien vorliegt“.

Dies lag jedoch nicht daran, dass bei 9Live alles mit rechten Dingen abgelaufen ist, sondern wohl eher am fehlenden rechtlichen Rahmen, der eine Bestrafung unmöglich gemacht hat. So forderte der BLM-Präsident Wolf-Dieter Ring von der Medienpolitik klare Regelungen für derartige TV-Gewinnspiele.

Deswegen bleibt der Eindruck, dass die Medienwächter aufgrund der fehlenden Regelungskompetenz für Gewinnspiele die Hände gebunden waren. Ring führte aus, dass mit dem wachsenden Umfang der Gewinnspiele im Fernsehen auch die Problemlagen zunehmen: „Wir sind derzeit auf eine Mitwirkung der Sender angewiesen, weil es bislang keine Steuerungsmöglichkeit der Landesmedienanstalten gibt. Es gibt keine gesetzliche Richtlinienbefugnis und es gibt keinen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand, der bei Verstößen greifen kann.“
 
Zwar vermeidet Ring diplomatisch, von 9Live im Zusammenhang mit „Verstößen“ zu sprechen, doch ist der Zusammenhang mit dem 9Live-Fall bezeichnet, dem er sich sofort nach dieser Forderung explizit widmet. „Der aktuelle Fall bei 9Live sollte Anlass sein“, so der BLM-Präsident weiter, „die Weiterentwicklung der Regeln zügig voranzutreiben und vor allem die Landesmedienanstalten mit wirksamen aufsichtsrechtlichen Befugnissen auszustatten.“

Dazu gehöre laut Ring eine staatsvertragliche Grundlage, die Richtlinienbefugnisse für die Landesmedienanstalten vorsieht, sowie die Aufnahme von Verstößen in die Bußgeldtatbestände. „Mit einem solchen Weg wird auch am besten gewährleistet, dass alle Sender gleich behandelt werden und die Aufsicht nach identischen Regeln verfährt.“
 
Der Anstoß allen Ärgernisses war eine im Internet kursierende 9Live-Aufzeichnung, die stark an dem Zufallsprinzip des „Hot-Button“-Spiels zweifeln lässt. 9Live wirbt damit, dass der Zeitpunkt, wann ein Anrufer in die Sendung durchgestellt wird, durch Zufallsprinzip ausgewählt wird. Daran sind nun in einer von der Ex-Big-Brother-Gewinnerin Alida Lauenstein moderierten Sendung Zweifel aufgetreten.
 
So waren durch Tonprobleme bedingt das Gespräch zwischen der Moderatorin und der Regie kurz für die Zuschauer zu hören. Dort sagte Lauenstein: „…noch ein bisschen mitzunehmen. Lasst das doch Max übernehmen. Bei solchen Peaks, schlagt doch später zu.“ Also sollte irgendjemand die Zufallssirene verzögern, um die hohen Anruferzahlen (Peaks) noch länger auszunutzen.
 
Wohl aufgrund der fehlenden Richtlinien ließ die BLM den Sender laufen. Die BLM argumentierte, dass nach Lauensteins Äußerungen, den Hot Button nicht auszulösen, kurze Zeit später trotzdem eine Anruferin in die Sendung gestellt wurde und „insoweit kein Verstoß gegen die Gewinnspielrichtlinien vorliegt.“[lf]

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37 Kommentare im Forum

  1. AW: 9Live-Skandal: Keine Beanstandung wegen mangelnder Gesetzeslage Typisch BLM! Vom Lobbyisten Ring war ja auch nicht anderes zu erwarten.... Mann, Mann, Mann....was muss wohl noch alles passieren, bevor man dem Haufen die Sendelizenz entzieht?
  2. AW: 9Live-Skandal: Keine Beanstandung wegen mangelnder Gesetzeslage Es wird wohl seinen Grund haben, warum die Öffentlichkeit nicht die Stellungnahme dieses Sauhaufens zu Gesicht bekommt! Ein Call-In-Gesetz gibt es bisher NICHT! Nur eine auf Vereinbarung basierende Richtlinie!
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