Ackermann weist Verwürfe zurück

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt – „Die Strafanzeige entbehrt jeglicher Grundlage“ ließ der Deutsche-Bank-Chef über seinen Anwalt mitteilen.

Laut des Online-Auftritts des Handelsblatts sagte der Ackermann-Anwalt, dass „der Aufsichtsrat für Vergütungsfragen zuständig“ sie und diese „auch im Fall Börsig geregelt“ habe. Weiter zitiert das Handelsblatt den Anwalt, Ackermann habe dies „weder initiiert noch war er daran beteiligt“. Das Ziel dieser Klage sei es laut Ackermanns Rechtsbeistand, dass Kirch Einfluss auf das anstehende Mannesman-Verfahren nehmen möchte, um „das Gericht gegen Ackermann einzunehmen“.

Derweil hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt dem Finanzblatt den Eingang der Kirch-Anzeige bestätigt. Derzeit prüfe man dort, ob Ermittlungen eingeleitet würden. Eine Entscheidung darüber würde laut den Aussagen einer Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Handelsblatt im November fallen.
 
Wie DIGITAL FERNSEHEN heute berichtete, hat der Ex-Medienmogul Leo Kirch den Deutsch-Bank-Chef Ackermann wegen des Verdachts „einer Anstriftung zur Untreue“ angezeigt. Grund war die Abfindung in Millionenhöhe, die dem Ex-Finanzvorstand Clemens Börsig für seinen Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden gezahlt wurde. [lf]

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