Anga kündigt rechtliche Schritte wegen bayrischem TV-Entgelt an

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bonn – Der Kabelverband Anga will eine Verfassungsbeschwerde gegen das von der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag geplante Änderungsgesetz einlegen, das die für 2007 gesetzlich vorgesehene Absenkung des Teilnehmerentgelts aufheben soll.

Die CSU-Fraktion plant, die im Bayerischen Mediengesetz vorgesehene Absenkung der Abgabe von 45 Cent auf 30 Cent je Haushalt und Monat rückgängig zu machen. Wie der „Münchner Merkur“ berichtete, habe die CSU angekündigt, das Teilnehmerentgelt später auch auf andere Empfangswege wie Satellit und DVB-T auszudehnen.

Der Kreis der Zahlungspflichtigen soll neu bestimmt und für 2008 eine neue Regelung entworfen werden. Ein großer Teil der lokalen privaten Rundfunk- und TV-Sender sei ohne die Stützung aus dem Teilnehmerentgelt auf Dauer nicht tragfähig, so CSU-Landtagsfraktionschef Joachim Herrmann.
 
Nach Auffassung der Anga missachtet die CSU damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im Oktober 2005 das Teilnehmerentgeltsystem für verfassungswidrig erklärt hatte. Anga-Geschäftsführer Dr. Peter Charissé zufolge, werde die Anga dies zum Anlass nehmen, das Teilnehmerentgelt erneut dem Verfassungsgericht vozulegen und dabei auch „die spezfische Betroffenheit der Kabelnetzbetreiber durch die technologiefeindliche Abgabe“ darlegen.
 
Dass die CSU das Teilnehmerentgelt später auch auf Satellit und DVB-T erweitern will, sei derzeit nicht mehr als der Versuch eines „Kuhhandels“ mit völlig ungewissem Ausgang. Richtig wäre vielmehr gewesen, die seit dem Urteil vergangenen elf Monate zu nutzen, um die Finanzierung des lokalen Fernsehens und Hörfunks in Bayern grundlegend zu reformieren, so Charissé. [sch]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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