ARD/ZDF: Klare Absage an Verschlüsselungspläne

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mainz – ARD und ZDF lehnen die Verschlüsselungspläne der Privatsender ab.

Das geht aus einem Positionspapier hervor, das am Dienstag der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber und ZDF-Intendant Markus Schächter der Rundfunkkommission der Länder, vertreten durch deren Vorsitzenden Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) übermittelt haben, wie der Mainzer Sender mitteilte.

Der Luxemburger Satellitenkonzern Astra hatte im Februar zusammen mit den TV-Anbietern der RTL-Group sowie der Sendergruppe ProSiebenSat.1 angekündigt, ab nächstem Jahr deren Programme nur noch grundverschlüsselt per Satellit auszustrahlen. Für dieses digitale Bezahlfernsehen braucht der Zuschauer nach bisherigen Vorstellungen dann künftig neben der Satellitenschüssel noch ein Empfangsgerät und muss eine zusätzliche monatliche Gebühr von voraussichtlich maximal fünf Euro entrichten

Diese Grundverschlüsselung sei ein Etikettenschwindel, betonten den Angaben zufolge Schächter und Gruber. Sie fügten hinzu, es gehe um nichts anderes, als den Einstieg in weit reichende Pay-TV Angebote vorzubereiten. Damit würde der von allen gewünschten Digitalisierung des Fernsehens in Deutschland ein schlechter Dienst erwiesen. ARD und ZDF hoffen, mit ihren Argumenten und Fakten gegen jedwede Art von Verschlüsselung des Free-TV die Diskussion auf eine breitere Basis stellen zu können.

In dem Papier heißt es unter anderem, dass die Sat-Verschlüsselung dem Zuschauer die Kosten einer für die Nutzung von Pay-TV-Angeboten notwendigen Infrastruktur zwangsweise aufbürde. Die Adressierbarkeit der Endgeräte werfe datenschutzrechtliche Risiken auf, wie die Steuerung des Verbrauchers und die Überwachung seines Verhaltens. Die Verschlüsselung ziele auf eine Marktabschottung und schaffe Abhängigkeiten sowohl der Endgerätehersteller als auch nicht beteiligter Programmanbieter. Der Medienkonzentration werde aufgrund der zunehmenden vertikalen Integration der Beteiligten weiter Vorschub geleistet.
 
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse für jeden frei, ohne zusätzlichen wirtschaftlichen oder technischen Aufwand empfangbar sein. Er könne daher weder auf eine verschlüsselte Verbreitung noch auf verbleibende Verbreitungswege verwiesen werden. (ddp/jv)
 
Lesen Sie hier die Stellungnahme Astras zu den Vorwürfen der Öffentlich-Rechlichen.
 [sch]

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