Auch ZDF beschwert sich über Gebührenfestsetzung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mainz – Das Zweite Deutsche Fernsehen schließt sich der ARD an und legt Verfassungsbeschwerde gegen das Zustandekommen des AchtenRundfunkänderungsstaatsvertrags ein.

Darin war die Rundfunkgebühr abweichend vom Vorschlag der KEF festgesetzt worden. Die ARD hatte den Schritt vor das Bundesverfassungsgericht im Oktober vergangenen Jahres beschlossen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind nicht damit einverstanden, dass sich die Ministerpräsidenten der Länder bei der letzten Gebührenrunde nicht an die KEF-Emfehlung hielten und die Rundfunkgebührenerhöhung niedriger ausgefallen ist als von dem Gremium empfohlen. Das Bundesverfassungsgericht soll jetzt Rechtssicherheit schaffen für künftige Finanzierungsrunden des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

ZDF Intendant Markus Schächter äußerte sich dazu: „Es geht dabei nicht um die Höhe der Rundfunkgebühr, auch wenn wir dadurch zu Einschränkungen im Programm gezwungen sind, wie uns die KEF bestätigt. Aber wir brauchen für die Zukunft Rechtssicherheit.“ Der ARD-Vorsitzende Dr. Thomas Gruber begrüßte die Entscheidung des ZDF. Dass sich das ZDF, so Gruber, ebenso wie die ARD, nun auch zum Gang nach Karlsruhe entschlossen habe, sei ein wichtiger Schritt, der zurKlärung einer der bedeutsamsten Grundsatzfragen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland beitragen werde.
 
Die Einspruchsfrist gegen das Zustandekommen des Achten Rundfunkstaatsvertrags endet am 31. März 2006. [mg]

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