Bayerische Medienanstalt stellt Modell zur Medienkontrolle vor

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Einer Studie zufolge ist das Fernsehen mit einem Anteil von rund 40 Prozent nach wie vor das Medium, das die Meinungsbildung am meisten prägt. Die BLM hat ein Modell vorgestellt, um Marktmacht zu vermeiden.

Tageszeitungen bilden die Meinung zu 25 Prozent, das Internet zu 15 Prozent, das Radio mit 15 Prozent sowie Zeitschriften mit zu einem Anteil von fünf Prozent. Das geht aus einer Studie von TNS Infratest im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hervor.
 
Die ermittelten Gewichte der Medien seien Teil eines BLM-Modells, um die Relevanz der Medien sowie mögliche Schwellenwerte bei Verdacht von Meinungsmacht festzulegen. Dies könne als Grundlage für die geplante Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags dienen, gibt die BLM bekannt. Das Modell beinhaltet einen fünfstufigen Ansatz.
 
Dazu gehört erstens die meinungsrelevanten Mediengattungen wie Fernsehen, Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk und Internet zu bestimmen. Zweitens die Reichweiten der meinungsrelevanten Medien zu bestimmen und drittens die Berechnungsmethode und Messgrößen zur Ermittlung der Schwellenwerte für konzentrationsrechtliche Maßnahmen festzulegen. Weitere Stufe in der Ermittlung der Meinungsmacht ist der BLM zufolge, dieRelevanz bzw. Gewichtung der für die Meinungsbildung relevanten Mediengattungen zu ermitteln sowie die Schwellenwerte für die Vermutung vorherrschender Meinungsmacht festzulegen.
 
In bestimmten zeitlichen Abständen könnten die Schwellenwerte auf Basis des von BLM und TNS Infratest entwickelten Forschungskonzepts aktualisiert werden, schlägt die BLM vor. „Dem Gesetzgeber wird somit die Möglichkeit gegeben, auf der Grundlage repräsentativer Marktdaten bzw. eines empirisch abgesicherten Forschungskonzepts die Schwellenwerte im Rahmen der geplanten Novellierung der konzentrationsrechtlichen Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag festzulegen und in zeitlichen Abständen zu aktualisieren“, schlägt die BLM vor.
 
Nach Auffassung der BLM sollte ein Unternehmen nicht mehr als ein Sechstel am gesamten Meinungsmarkt erhalten können. Die Unternehmen würden mit dem Modell, so BLM-Präsident Ring, einen praxisgerechten Rahmen für die Planung von Übernahmen und Fusionen im Medienbereich erhalten, der zudem flexibel an die veränderten Bedingungen im Medienmarkt angepasst werden könne.
 
„Einem Unternehmen könnte bei Überschreiten der Schwellenwerte ermöglicht werden, seine Marktstellung auf medienrelevanten Märkten durch Aufgabe von ihm zurechenbaren Beteilungen entsprechend zu vermindern“, rät die BLM an. Der Gesetzgeber erhalte auf Basis des Modells „auch die notwendige Flexibilität, auf den durch Digitalisierung und Medienkonvergenz ausgelösten Strukturwandel reagieren zu können.
 
Auf Basis der Ergebnisse der vorgelegte Studie regt Ring zudem an, dass der Gesetzgeber neben der Festlegung von Schwellenwerten für die verwandten Märkte im Rahmen der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags zusätzlich Regeln für die sonstigen relevanten Märkte erlasse, insbesondere für Netze/Plattformen sowie Suchmaschinen.
 
Immerhin 37 Prozent der Nutzer, die im Internet Informationen gesehen oder gelesen haben, seien über eine Suchmaschine zur Information geleitet – zu 98 Prozent über Google, zu 15 Prozent über msn, zu 8 Prozent über Bing, zu 5 Prozent über Yahoo und zu 1 Prozent über Ask.com. [ar]

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