Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

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Rundfunkbeitrag; © DOC RABE Media - stock.adobe.com
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Zum Start des Wintersemesters 2021/2022: Es ist wieder so weit. Viele Studienanfänger/-innen ziehen in die erste eigene Wohnung, eine Wohngemeinschaft oder ein Studentenwohnheim. Dadurch müssen sie unter Umständen das erste Mal selbst den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen.

Die neu eingerichtete Landing-Page mit allen wichtigen Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende; Bildrechte: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Neben Wohnungen ist auch für Zimmer in Studentenwohnheimen grundsätzlich der Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu bezahlen. WGs können sich diesen Beitrag teilen. Hier muss jeweils nur ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin beim Beitragsservice angemeldet sein. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst. Um unnötige Doppelanmeldungen oder eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden, ist es wichtig, sich zeitnah um die Ummeldung des eigenen Wohnsitzes und die entsprechende Mitteilung an den Beitragsservice zu kümmern.

Empfänger/-innen von BAföG können beim Beitragsservice die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Das notwendige Antragsformular kann unter rundfunkbeitrag.de bequem online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit den erforderlichen amtlichen Nachweisen über den Leistungsbezug muss man das unterschriebene Formular dann per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln schicken.

Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema hat der Beitragsservice auf einer Internetseite gebündelt. Das Angebot ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende.

Quelle: Beitragsservice

Bildquelle:

  • Rundfunkbeitrag: © DOC RABE Media - stock.adobe.com

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