Bestätigt: N24 verklagt rheinland-pfälzische Medienhüter

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Nachrichtensender N24 hat Klage gegen die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) eingereicht. Grund ist die Entscheidung der rheinland-pfälzischen Medienhüter, dass eine Bewerbung von N24 als Drittanbieter für Sat.1 unzulässig sei.

Wie DIGITALFERNSEHEN.de berichtete, hatte N24 bereits direkt nach der Entscheidung angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen, um wieder eine Chance zur Bewerbung als Drittanbieter für Sat.1 zu bekommen. Nun ließ der Sender Taten folgen und beantragte beim zuständigen Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße eine Einstweilige Verfügung.
 
Die LMK hatte die Bewerbung im Oktober als unzulässig zurückgewiesen, da N24 Media aufgrund einer bereits bestehenden Zusammenarbeit mit Sat.1 nicht unabhängig sei und daher als Bewerber ausscheide. N24-Geschäftsführer Torsten Rossmann bestritt dies und warf der LMK seinerseits mangelnde Unabhängigkeit vor.

Ziel der Klage sei nun, dass die LMK ihren Beschluss zurücknimmt und in einen ergebnisoffenen Auswahlprozess eintritt, welcher den Vorgaben des Gesetzgebers zur Vielfaltssicherung entspricht, wurde Rossmann am Mittwoch von der „Süddeutschen Zeitung“ zitiert. Sat.1 ist neben RTL der derzeit stärkste Privatsender in Deutschland, weshalb beide Sender verpflichtet sind, Drittsendezeiten an externe Produktionspartner zu vergeben. Damitsollen die Programmanbieter einen Beitrag zur Vielfalt in den BereichenKultur, Bildung und Information leisten. [sv]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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