Bestimmte Telekom- und Vodafone-Tarife rechtswidrig

21
1687
Bild: © dianaduda - Fotolia.com
Bild: © dianaduda - Fotolia.com

Die Mobilfunk-Anbieter Vodafone und Deutsche Telekom haben vor dem Europäischen Gerichtshof eine Schlappe einstecken müssen. Die höchsten europäischen Richter erklärten am Donnerstag in Luxemburg bestimmte Tarife der Anbieter für europarechtswidrig.

Hierbei geht es um sogenannte Nulltarif-Optionen, bei der zum Beispiel das Streamen von Videos auf dem Smartphone eigentlich ohne Anrechnung auf das monatliche Datenvolumen möglich ist. Die Firmen nahmen aber Einschränkungen vor, die sie später auf Druck der Bundesnetzagentur zurücknahmen. Dennoch liefen Gerichtsverfahren weiter. Nun hat sich der EuGH eingeschaltet.

Es geht um den „Vodafone Pass“ und um „Stream On“ bei der Telekom. Hierbei kann man zum Beispiel Videos auf seinem Smartphone oder Tablet streamen, ohne dass dies auf das monatliche Datenvolumen angerechnet wird. Allerdings drosselte die Telekom die Übertragungsrate, und man konnte einen Film nur noch in SD-Auflösung und nicht in HD angucken. Vodafone behielt sich vor, dies ebenfalls zu tun. In der aktuellen Version der Tarife ist die Drosselung kein Thema mehr.

Stream On- und Vodafone Pass-Tarife im Visier des EuGH

Außerdem wurde der Datenverbrauch im EU-Ausland 2017 bei „Stream On“ und beim Konkurrenzprodukt „Vodafone Pass“ zunächst auf das Monatsvolumen angerechnet, obwohl der Verbraucher im europäischen Ausland laut EU-Regeln zu selben Konditionen surfen soll wie daheim (Roam like at Home). Diese Anrechnung kippten beide Firmen später.

Ein Streitpunkt war zudem, ob Vodafone „Tethering“ von seinem Tarif ausschließen darf. Wenn man also sein Handy als Hotspot nutzt und sich mit dem Tablet verbindet, um darauf einen Film zu gucken. Der Datenverbrauch könnte durch die Nutzung von mehreren Endgeräten also deutlich steigen – dem wollte Vodafone einen Riegel vorschieben können. Auch dies hielten die Richter in ihrem Urteil für rechtswidrig.

Mit Blick auf die in der Vergangenheit vorgenommenen Einschränkungen der auch «Zero Rating» genannten Tarife heißt es in der Mitteilung des Gerichts: „Eine solche Geschäftspraxis verstößt gegen die allgemeine, in der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln.“ Nach der Wortmeldung des EuGH gehen nun separate Verfahren an zwei deutschen Gerichten weiter – es ist nun aber klar, dass die Unternehmen dort auf verlorenem Posten stehen.

Bildquelle:

  • Gesetz-Recht-Hammer-Gericht: © dianaduda - Fotolia.com

21 Kommentare im Forum

  1. Guten Morgen! Falls hier noch Kund*innen hereinschauen, anbei unsere aktuelle Sprachregelung zum Thema: „Der EuGH hat die Bandbreitenanpassung für Videostreams für unzulässig erklärt. Diese ist im aktuellen StreamOn-Angebot der Telekom schon nicht mehr enthalten; insoweit ändert sich an StreamOn nichts. Soweit das Urteil darüber hinaus Aussagen zu Zero-Rating im Allgemeinen enthält, haben diese mit dem Verfahrensgegenstand zunächst nichts zu tun. Was daraus folgt, muss der Gesetzgeber klären.“ Viele Grüße Natalie P.
  2. Diese permanenten Versuche von Telekom und Vodafone die Kunden zu verarschen bzw. sich unlauter Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, zeigt was die beiden Konzerne von Ihren Abonnenten und von der Gesetzgebung halten. Wohl nicht viel.
Alle Kommentare 21 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum