BGH: Telekom und T-Online dürfen fusionieren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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T-Online/Darmstadt – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute die im Freigabeverfahren zur Verschmelzung von T-Online auf die Deutsche Telekom erhobenen Rechtsbeschwerden gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtsals unzulässig verworfen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte entschieden, dass die Klagen einiger T-Online-Aktionäre gegen die Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom der Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister beider Unternehmen nicht entgegen stehen.

Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam werden. T-Online begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Das Wirksamwerden der Verschmelzung werde dem Unternehmen erlauben, die Verschmelzung noch im laufenden Geschäftsjahr so umfassend wie möglich zu realisieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, meinte Rainer Beaujean, Vorstandsvorsitzender der T-Online International AG. [sch]

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