Bundesliga-Entscheidung: Das bedeutet sie für den Zuschauer

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Kartellamt hat heute seine Entscheidung zur Vergabe der Bundesligarechte ab der Saison 2017/2018 bekanntgegeben. Doch was bedeutet das vom Kartellamt als Alleinerwerbsverbot bezeichnete Vorgabe für den Zuschauer?

So schlimm wie beispielsweise in Großbritannien wird es für die deutschen Fußballfans wohl nicht kommen. Die Auflagen des Kartellamts, welche die Behörde heute bekannt gegeben hat, sind im Vergleich zu anderen europäischen Staaten human. Ziel ist es, dass nicht ein Anbieter allein alle Partien der Liga über die Saison zeigen darf. Das Kartellamt hat nun vorgeschrieben, dass zwischen 30 und 102 Partien von einem anderen Anbieter übertragen werden müssen.

Jedoch sind die Einschränkungen nicht für alle Übertragungsrechte zugleich gültig. Im Wortlaut heißt es: „Das Bundeskartellamt sieht es angesichts der von Ligaverband und DFL vorgeschlagenen Paketstruktur als ausreichend an, wenn künftig – je nachdem, ob alle Verbreitungswege oder nur die Internet- und Mobilfunkverbreitung umfasst sind – zwischen 30 und 102 attraktive Bundesligaspiele (von insgesamt 306 Spielen) zusammen mit umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem alternativen Bieter erworben werden.“
 
Im Klartext bedeutet dies, das der Hauptbieter im günstigsten Falle nur auf 30 attraktive Spiele bei der Ausstrahlung über Internet und Mobilfunk verzichten muss. Gehen wir dabei vom heutigen Stand aus, so dürfte der aktuelle Rechteinhaber Sky alle Spiele in der Saison live zeigen, mit Ausnahme von 30 Spielen bei Sky Online und Sky Go. Diese würden dann bei einem alternativen Anbieter wie etwa Amazon, der Telekom oder auch Discovery übertragen. Auf linearem Weg via Satellit oder Kabel könnte Sky die Spiele aber weiterhin zeigen.
 
Jetzt muss abgewartet werden, wie die DFL ihr neues, sechstes Paket für die Bieter attraktiv macht. Fest steht aber schon heute, dass das Paket wohl nicht scharenweise Fußballfans zum alternativen Anbieter abwandern lassen wird, sondern für den Bieter maximal eine Ergänzung zu einem bereits bestehenden Angebot bildet. [rp]

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61 Kommentare im Forum

  1. Das 6. Paket bleibt ein Ladenhüter und ist offenbar noch unattraktiver gestaltet als bisher bekannt. Erst waren es 68 Spiele, dann "bis zu 100", jetzt ev. nur 30. "Ergänzung" für Amazon oder Perform. Haben die ein "e.V." im Namen? Und Gemeinnützigkeit? Nein. Mit dem 6. Paket hat ein 2. Anbieter nur Kosten und keinen einzigen neuen Kunden, schon gar keinen von Sky. Für mich sieht es bald so aus, als ob die DFL die Konkurrenten regelrecht zwingen will, auf eines oder mehrere der 5 Hauptpakete aktiv mitzubieten, weil die Alternative so beschissen ist.
  2. Das Urteil bedeutet im Endeffekt: Es ändert sich für Sky und dem "gemeinen Bundesligafan" bei Sky recht wenig, denn die große Mehrheit der Sky-Kunden schaut die Fußball Bundesliga auf dem heimischen Fernsehgerät. Es käme Sky die Verknappung im Internet indirekt auch ein wenig entgegen und den gewissermaßen "Schwarzsehen" wird indirekt so ein Riegel vorgeschoben. Viele Sky-Kunden geben ihren Sky Go Zugang an Verwandte und Bekannte weiter, mit dem sich jeweils eine Person ohne Sky Abo indirekt gratis die Sky-Fußballbundesliga live im Internet über Sky Go bei sich am PC/Tablett anschauen kann. Das ist dann künftig so uneingeschränkt nicht mehr möglich, wenn eben das gewünschte Spiel bei einem anderen Internetanbieter übertragen wird.
  3. Praktisch gesehen werden die Kosten für das Hauptpaket sinken, da es nicht mehr exklusiv für die Topspiele ist. In Summe mag da mehr rauskommen, vielleicht 70% & 50% des Preises was bei einer exklusiven Vermarktung (100%) rausgesprungen wäre. Die spannende Frage ist natürlich, wie potent alternative Anbieter aufgestellt und jeder bei beiden Paketen mitbietet. Allerdings dürfte die Exklusivität bei zweitrangigen Spielen kaum mehr bringen wie das Highligthpaket allein, ganz abgesehen vom Kosten-Nutzenfaktor der unattraktiveren Spiele, da die Produktions- und Übertragungskosten pro Viewer für die exklusiven, aber weniger attraktiven Inhalte deutlich höher sein wird.
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