Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Ein Cardsharing-Anbieter aus Niedersachsen wurde zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. 2012 war ein Ring aufgeflogen, über den der 51-jährige Verurteilte zahlreiche illegale Zugänge zu Sky Deutschland verkauft hatte.

Ein Cardsharing-Fall, der 2012 deutschlandweit für Aufsehen gesorgt hatte, ist am heutigen Freitag mit einem Urteil des Amtsgerichts Stolzenau (Niedersachsen) vorläufig zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte einen 51-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Der Beschuldigte hatte einen Cardsharing-Ring im Raum Niedersachsen aufgebaut und illegale Zugänge zur Pay-TV-Plattform von Sky Deutschland über das Internet an zahlreiche Kunden verkauft.

Bei Sky begrüßte man das harte Urteil des Gerichts. „Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt“, so Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky.
 
Im vergangen Jahr war der Cardsharing-Ring durch Ermittlungen der Behörden ausgehoben worden. Zum Ermittlungserfolg hatten auch Sky Deutschland und der Anbieter von Verschlüsselungssystemen Nagravision entscheidend beigetragen, indem die Unternehmen eigene Recherchen durchgeführt und die Ergebnisse den Behörden zur Verfügung gestellt hatten. Die Staatsanwaltschaft Verden hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
 
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40 Kommentare im Forum

  1. Unfassbar ! Da hat die Lobby wieder ganze Arbeit geleistet und selbstverständlich wie erwartet gesiegt. Für Cardsharing in den Knast, während Kinderfi**er, Mörder und sonstige kranke Exoten frei herumlaufen und Menschen in Atem halten! Bitte, wo leben wir hier eigentlich ?
  2. AW: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt Was hat das mit Lobby zu tun? Cardsharing ist illegal und das ist auch gut so... Und je nach schwere, ist auch eine Haftstrafe passend. Brauchen wir den unnötigen Stammtisch? Kinderf*cker, Mörder und sonstige kranke Exoten landen auch im Knast, wenn die Tat bewiesen werden kann... Kein Kinderf*cker läuft frei herum. Außer er hat seine Strafe verbüßt...
  3. AW: Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt Selbst wenn er seine Strafe verbüßt hat, hindert es ihn nicht daran es erneut zu versuchen. Die "Heilungschancen" bei solchen Leuten liegen weit unter 20%.
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