DI der Woche: Kartellamt wehrt sich gegen Kritik

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Bundeskartellamt wehrt sich gegen aufkommende Kritik an den Auflagen zum Zusammenschluss zwischen Kabel BW und Unitymedia. Insbesondere geht es um die Aufhebung der Grundverschlüsselung im Kabel von Unitymedia.

Bis Ende des Jahres muss Unitymedia die Verschlüsselung aufheben. Dies gilt jedoch nur für Programme im SDTV-Format, nicht für HD-Sender. Auf Wunsch der Programmanbieter können diese weiterhin verschlüsselt angeboten werden. Kritiker sind der Meinung, dass die Aufhebung der Verschlüsselung auch für HD-Programme gelten müsse.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sah sich jedoch nicht in der Lage, eine solche Auflage auch für HD-Sender auszusprechen. „Niemand – kein Programmanbieter, kein Netzbetreiber, keine Wohnungsbaugesellschaft und auch kein Verband – konnte uns sagen, ob und wann SD-Programme tatsächlich abgeschaltet werden“, erklärt Mundt im Interview mit dem DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER. Dieser Umstand sowie die Tatsache, dass es derzeit noch nicht einmal eine Diskussion um einen Abschalttermin für analoge Fernsehsender im Kabel gibt, veranlasst Mundt zu der Annahme, dass die Abschaltung von SD-Programme noch länger auf sich warten lassen werde.

Mit der Aufhebung der Grundverschlüsselung im Kabel kommt das Kartellamt einer langjährigen Forderung der Wohnungswirtschaft nach. Diese dürfte nach Auffassung Mundts ein „großes Interesse“ daran haben, dass TV-Programme im Kabel noch lange in SD-Qualität ausgestrahlt werden. An Spekulationen, ob eine verschlüsselte HD-Welt in Zukunft eine unverschlüsselte SD-Welt im Kabel ablösen wird, will sich Deutschlands oberster Kartellwächter indes nicht beteiligen.
 

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: DI der Woche: Kartellamt wehrt sich gegen Kritik Wehrt sich gegen Kritik? Sind diese "Herren" ünerhaupt noch bei Trost?!? Das Kartellamt hat SCHANDE über sich gebracht, mit diesem Skandalurteil, das auf jeden Fall von einem ordentlichen Gericht einkassiert werden muss! Das Kartellamt hat nicht einfach nur geschlampt, es hat seinen Kernauftrag konterkariert. Eine Schande, wie die HD-Verbreitung beschwichtigt wird, und dabei versinken die Herren in Selbstverherrlichung:" Seht her, wir sind so schlau, wir haben uns erstmal über die Analogabschaltung informiert. Die gibt es noch nicht! Warum sollen wir dann über SD-Abschaltungen philosophieren? Kein HD, Basta!" Für mich ist das Hochverrat am Endkunden. Die HD-Verbreitung ist im Jahr 2012 eine Selbstverständlichkeit. Das ist der DERZEITIGE STANDART! Verdammt! Was interessiert es mich, dass die KNBs aus welchen Interessen auch immer noch "Back to the 70s" spielen und reanalogisieren? Ich gehe einem hochtechnischen Beruf nach, wenn ich mal einen dieser Herren Kartellwächter vor mir als "Kunden" liegen habe, werde ich sie auch mit Technik aus dem Jahr 1970 "bearbeiten". Das wird sehr lustig. Dann merken die vielleicht mal, was die den Endkunden antun, indem sie den KNBs einen Freifahrtsschein für HD-Filter und Endkunden-Abzocke ausstellen. Das Spiel ist nicht vorbei. Die Herren werden sich für dieses Skandalurteil vor Gericht RECHTFERTIGEN müssen. Sollten grobe Verstöße gegen die Dienstordnung vorliegen, werden sie um harsche Konsequenzen fürchten müssen. Uns entgeht nichts.
  2. AW: DI der Woche: Kartellamt wehrt sich gegen Kritik wenn doch nur das ritalin anschlagen würde...
  3. AW: DI der Woche: Kartellamt wehrt sich gegen Kritik Es ist besser die Grundverschlüsselung für SD Programme aufzuheben,als keine Grundverschlüsselung für keine Programme aufzuheben. Ein Abschalten der SD Varianten und ein Überführen in die verschlüsselte HD Variante bzw. das Nicht aufheben der Verschlüsselung im genannten Falle,würde das Geschäftsmodell der Privatsender bedrohen,somit ist dies unwahrscheinlich.
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