Elektroaltgeräte: Handel stiehlt sich aus gesetzlicher Pflicht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wären deutsche Händler Schüler und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ein Fach, würde darin fast die gesamte Klasse durchfallen. Besonders Galeria Kaufhof, Sconto, Conrad Electronic und Obi müssten das Schuljahr wiederholen.

Tests der Deutschen Umwelthilfe zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im stationären Handel belegen es: Die Rücknahmepraxis ist mangelhaft und Verbraucherinformationen dazu fehlen weitgehend. Der Onlinehandel macht es sich ganz einfach und stiehlt sich durch paketgestützte Rückgabe aus der Verantwortung. Nun sind die Bundesländer gefordert. Sie sollen den Handel dazu zwingen verbraucherfreundliche Informationen und konsequente Rücknahme von Elektroaltgeräten durchzusetzen. Der Onlinehandel soll sich an stationären Sammelstellen beteiligen und auch Discounter müssen zur Rücknahme verpflichtet werden. Das fordert jedenfalls die Deutsche Umwelthilfe.

„Viele Verbraucher wissen bis heute nicht, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Händlern sie ausgediente Elektroaltgeräte überhaupt abgeben können. Noch immer hält sich ein Großteil der Händler nicht an gesetzliche Informationspflichten. Bei rund der Hälfte der getesteten Händler fehlten Hinweisschilder oder die Mitarbeiter waren nicht geschult. Ohne solche Informationen werden Verbraucher aber keine Elektrogeräte in Bau- und Elektromärkten abgeben“, kritisiert die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
 
Als Beispiele führt sie Conrad Electronic, Bauhaus und Galerie Kaufhof an. Hier konnten die Tester keine schriftlichen Infos finden. Beim B1 Discount Baumarkt war die Rücknahme erst möglich, nachdem das Personal durch den Testbesucher auf das vorhandene Hinweisschild aufmerksam gemacht wurde. Bei Galeria Kaufhof sollte eine Rückgabe nur möglich sein, wenn auch ein Neugerät gekauft würde. Bei Sconto wollte das Verkaufspersonal nur Gerätearten zurücknehmen, die zum Angebot von Sconto gehören. Dabei ist die Abgabe von Kleingeräten unter 25 cm nicht an den Neukauf eines Gerätes oder das Produktsortiment im Laden gebunden.
 
Dass der Handel seine Rücknahmepflichten nicht ernst nimmt, beweisen auch die Zahlen. So wurden dort in 2016 nur rund 70.000 Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. Im Vergleich zu den insgesamt in Deutschland anfallenden etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr ist das mehr als bedenklich. 
Aber auch Ausnahmen vom Gesetz kritisiert die DUH. „Es ist absurd: Discounter wie Lidl und Aldi, die Elektrogeräte massenhaft als Aktionsware verkaufen, werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Deshalb muss der Gesetzgeber nachbessern und die Rücknahme von Kleingeräten bei allen Händlern mit einer Gesamtverkaufsfläche von 100 Quadratmetern verpflichtend machen“, fordert Thomas Fischer, Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH.
 
Und natürlich ist auch der Onlinehandel in der Pflicht. Das Altgerät im Paket zurückzusenden ist ein hoher Aufwand für die Verbraucher. Genau darauf spekuliert der Onlinehandel. „Zudem eignen sich zum Beispiel ausgediente Energiesparlampen oder beschädigte Hochenergieakkus nicht für den Paketversand. Deshalb müssen sich Onlinehändler am Aufbau und der Unterhaltung von stationären Sammelstellen beteiligen“, führt Metz aus.

[tk]

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16 Kommentare im Forum

  1. Aus diesen Dilemma kann nur eines helfen. 5 Jahr EU weite echte Garantieverpflichtung, und der Elektroschrott wird drastisch abnehmen.
  2. Genau, solange guten Gewissens teils nagelneuer Schrott verkauft werden darf, wird sich nichts ändern...
  3. Bei diesen Tests kann ich manchmal die Diskutiererei vor Ort nicht nachvollziehen, wenn es darum geht Kleingeräte zurückzugeben. Ich würde die abgeben mit den Worten, daß dies Elektroschrott ist, und wenn mir jemand dumm oder unwissend entgegen träte, nur kurz erwähnen, dass sie gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet seien und den Verkäufer mit dem Schrott einfach stehen lassen.
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