EM.TV zu Zahlung von Schadensersatz verurteilt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Erstmals hat ein Gericht einem geprellten EM.TV-Aktionär Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen.

Der Aktionär erhält zirka 10 000 Euro Schadensersatz von dem angeschlagenen TV-Rechte- Vermarktungsunternehmen, das OLG München hat keine Revision zugelassen.

Die Verteidigung des Klägers bezeichnete dies als möglichen Durchbruch für weitere Schadensersatz- klagen gegen das Münchner Medienunternehmen. Grund der Klage war eine absichtlich gefälschte Adhoc-Mitteilung mit frisierten Halbjahreszahlen, die von der ehemaligen Konzernführung um die Brüder Thomas und Florian Haffa am 24.08.2000 herausgegeben wurde. Von dieser Meldung getäuscht hatten viele Anleger Aktien von EM.TV gekauft.
 
Thomas und Florian Haffa wurden im April 2003 vom Münchner Landgericht wegen unrichtiger Darstellung der Unternehmens- verhältnisse zu hohen Geldstrafen verurteilt. Eine Klagewelle ausgelöst von wütenden Anlegern folgte gegen die Haffas und EM.TV.
 
Bisher waren alle vergleichbaren Prozesse für EM.TV ausgegangen, weil die Kläger eindeutig nachweisen müssen, ausschließlich auf Grund dieser gefälschten Meldung die EM.TV-Aktion erworben zu haben. Jetzt prüft das Medienunternehmen, inwieweit die Haffas für die Schadensersatzforderung verantwortlich gemacht werden können. [lf]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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