Emig-Prozess entfacht Debatte: Sind öffentlich-rechtliche Journalisten Amtsträger?

0
343
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Remagen – Gelten für Journalisten der öffentlich-rechtlichen Medien strengere strafrechtliche Regeln als für Journalisten anderer Medien? Diese Frage hat der Prozess des ehemaligen Sportchefs des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, in die Öffentlichkeit gebracht.

Emig war vor wenigen Monaten wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Hätten ihn die zuständige Staatsanwaltschaft und das Frankfurter Landgericht nicht als sogenannten Amtsträger eingestuft, wäre die Strafe wohl kürzer ausgefallen. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs soll nun für Klarheit sorgen. Darüber berichtet das Medienmagazins „Journalist“ in seiner Januar-Ausgabe.
 
Bereits bei früheren Ermittlungen gegen Journalisten öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten hatten Behörden die Amtsträgereigenschaft angenommen, obwohl dieses Rechtskonstrukt umstritten ist. ZDF-Justiziar Carl-Eugen Eberle legt Wert darauf, dass sein Haus „kein verlängerter Arm des Staats“ ist, wie es die Annahme der Amtsträgereigenschaft voraussetzt.
 
Die Öffentlich-Rechtlichen seien „das genaue Gegenteil hoheitlich tätiger Institutionen“. Auch die ARD sieht ihre Mitarbeiter nicht als Amtsträger. Gleichwohl nehme man die mögliche Einflussnahme durch Gewährung von Vorteilen sehr ernst, sagt ein ARD-Sprecher.
 
Im journalistischen Arbeitsalltag könnte eine Amtsträgereigenschaft Probleme mit sich bringen. Bei Amtsträgern wird jede Annahme eines Vorteils strafrechtlich verfolgt, auch wenn dafür keine Gegenleistung nachgewiesen wird. So kann etwa ein Hintergrundgespräch bei einem von einer Firma bezahlten Abendessen zum Konfliktfall werden. [mg]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum