EU-Roaming: Kein Generalverdacht mehr für Verbraucher?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Sommer 2017 soll die neue Roaming-Verordnung der EU in Kraft treten. Roaming-Gebühren für Handytelefonate könnten dadurch wegfallen. Die damit einhergehende Fair-Use-Regelung ist viel diskutiert.

Nächstes Jahr könnte es soweit sein: Roaming-Gebühren für Handytelefonate im EU-Ausland könnten ab dem Sommer 2017 wegfallen. Dann soll die EU-Roaming-Verordnung Kraft treten. Um sich gegen Missbrauch zu schützen, hat die Kommission der EU eine Regelung über angemessene Nutzung (Fair-Use) erarbeitet.

Verbraucherschützer warfen der ersten Ausgestaltung der Fair-Use-Regelung vor, Verbraucher generell des Missbrauches zu verdächtigen. Die zweite Version stößt jetzt auf weniger Kritik. Jetzt ist weder eine mengenmäßige, noch eine zeitliche Beschränkung des Roamings zu Inlandspreisen vorgesehen. Damit würden Verbraucher nicht mehr länger unter Generalverdacht gestellt, so der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Mobilfunkanbieter sollen aber eine Reihe an Indikatoren an die Hand bekommen, mit Hilfe derer sie gegen Missbrauch vorgehen können. Die Pflicht Missbrauch nachzuweisen, soll außerdem beim Anbieter liegen. [km]

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2 Kommentare im Forum

  1. Komplizierter wird auf jeden Fall für Leute, die sich ein Handy nur für den Urlaub gekauft haben. Das gibt es öfter als man denkt - sei es, dass sie sonst gar kein Handy benutzen oder dass sie im Urlaub ihr Geschäfts-Handy nicht benutzen wollen. Bisher konnten diese Leute das Handy kurz vor dem Urlaub ausmotten, Akku/Guthaben checken und dann am Urlaubsort zu den gerade gültigen Roaming-Tarifen telefonieren. Mit den Fair-Use-Regeln wird ihnen jetzt zum Verhängnis, dass sie nie zuhause telefonieren.
  2. Ein Aspekt, an den ich davor noch gar nicht gedacht habe. (Bin ein "Im-Urlaub-kein-Geschäftshandy-Typ")
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